Der Vortrag „Täterschaft und Teilnahme beim unechten Unterlassungsdelikt“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „Täterschaft und Teilnahme“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten?
Kann sich ein Nichtgarant durch aktives Tun an der Unterlassungstat eines Garanten beteiligen?
ist der Beschützergarant, der nicht gegen eine Straftat gegen das Schutzobjekt eingreift nach der Tatherrschaftslehre als Täter dieser Straftat zu klassifizieren?
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