Unechte angemaßte GoA (§ 687 II BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Unechte angemaßte GoA (§ 687 II BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Geschäftsführung ohne Auftrag: GoA“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Abgrenzung angemaßte und irrtümliche Eigengeschäftsführung
  • Prüfungsablauf der unechten angemaßten Eigengeschäftsführung
  • Prüfungsvoraussetzungen der unechten angemaßten Eigengeschäftsführung im Einzelnen
  • Rechtsfolgen der unechten angemaßten Eigengeschäftsführung
  • Fallbeispiel: Die gestohlene Fotografie
  • Falllösung: Die gestohlene Fotografie

Quiz zum Vortrag

  1. unerlaubte GoA/Eigengeschäftsführung
  2. gebundene GoA/Eigengeschäftsführung
  3. vorgelagerte GoA
  4. genehmigte GoA
  1. § 687 II BGB
  2. § 987 BGB
  3. § 681 BGB
  4. § 824 BGB
  1. Da dem Geschäftsführer der Fremdgeschäftsführungswille fehlt, handelt es sich genau genommen nicht um eine Geschäftsführung ohne Auftrag.
  2. Da der Geschäftsherr den Geschäftsführer nicht zur Besorgung seines Geschäfts beauftragt hat, handelt es sich nicht um eine eine Geschäftsführung ohne Auftrag.
  3. Da der Geschäftsführer unbewusst für einen anderen ein Geschäft besorgt, handelt es sich genau genommen nicht um eine Geschäftsführung ohne Auftrag.
  4. Da der Geschäftsherr nicht will, dass jemand für ihn ein Geschäft führt, handelt es sich genau genommen nicht um eine Geschäftsführung ohne Auftrag.
  1. Der Geschäftsherr kann wählen, ob der seine Ansprüche nach den Vorschriften der GoA oder nach den allgemeinen Vorschriften geltend macht.
  2. Der Geschäftsherr kann wählen, ob für einen beschränkt geschäftsfähigen Geschäftsführer die Haftungsprivilegierung nach § 682 BGB gelten soll oder nicht.
  3. Der Geschäftsherr kann wählen, ob er den Geschäftsführer für eine weitere Geschäftsführung beauftragt oder nicht.
  4. Der Geschäftsherr kann wählen, ob der Geschäftsführer ihm eine Wiedergutmachung für die durch die fremde Geschäftsbesorgung erlangten Unannehmlichkeiten zu leisten hat.

Dozent des Vortrages Unechte angemaßte GoA (§ 687 II BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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