Der Vortrag „Überlassung der Mietsache an Dritte (§ 540 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mietvertrag“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Im Mietverhältnis über Wohnungen ist grundsätzlich zu beachten, dass ...
Die Normen zur Gebrauchsüberlassung aus dem allgemeinen Mietrecht nach § 540 werden durch die Normen zur Gebrauchsüberlassung bei der Wohnraummiete nach § 553 ...
Eine Gebrauchsüberlassung liegt vor, wenn ...
"Dritte" im Sinne der §§ 540, 553 sind ...
Relevant für den Tatbestand der "Gebrauchsüberlassung an Dritte" i. S. d. §§ 540, 553 ist, ...
Bei der Untermiete, ...
Bei der Untermiete ...
Im Streitfall verteilt sich die Beweislast wie folgt: ...
Die Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung ...
Ein Anspruch des Mieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung ...
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