Gewerbsmäßiger Betrug, Bandenbetrug (§ 263 V StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gewerbsmäßiger Betrug, Bandenbetrug (§ 263 V StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen das ganze Vermögen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Tatbestandsqualifikation des Betrugs
  • Fallbeispiel: Der in Not geratene Enkel
  • Falllösung

Quiz zum Vortrag

  1. Der Zusammenschluss der Bande zum Zweck der Begehung mehrerer Taten nach den §§ 263-264, 267-269 StGB.
  2. Der Zusammenschluss der Bande zum Zweck der Begehung mehrerer Taten nach den §§ 242, 263 StGB.
  3. Der Zusammenschluss der Bande zum der einmaligen Begehung einer Tat nach den §§ 263 ff. StGB.
  4. Der Zusammenschluss der Bande zur mehrmaligen Begehung von Vermögensdelikten allgemein.
  1. Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von gewisser Dauer und Erheblichkeit verschaffen will.
  2. Gewerbsmäßig handelt, dessen Haupteinnahmequelle in der wiederholten Tatbegehung besteht.
  3. Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholter Tatbegehung Einnahmequellen von gewisser Erheblichkeit verschaffen will.
  4. Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch die Tatbegehung eine erhebliche, den allgemeinen Lebensbedarf finanziell deckende Einnahmequelle verschaffen will.
  1. Eine Bande liegt vor bei einer auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung beruhenden Verbindung von mindestens drei Personen.
  2. Die Tat muss nicht unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begangen worden sein.
  3. Eine Bande liegt vor bei einer auf einer ausdrücklichen Vereinbarung beruhenden Verbindung von mindestens drei Personen.
  4. Die Tat muss unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begangen worden sein.
  5. Eine Bande liegt vor bei einer auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung beruhenden Verbindung von mindestens zwei Personen.

Dozent des Vortrages Gewerbsmäßiger Betrug, Bandenbetrug (§ 263 V StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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