Subjektiver Tatbestand: Spezielle Vorsatzformen (Dolus Alternativus, Dolus Cumulativus, Dolus Generalis) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Subjektiver Tatbestand: Spezielle Vorsatzformen (Dolus Alternativus, Dolus Cumulativus, Dolus Generalis)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Dolus Generalis
  • Dolus Alternativus
  • Dolus Cumulativus
  • Fallbeispiel: Der unergründete Teich
  • Falllösung: Der unergründete Teich

Quiz zum Vortrag

  1. Dolus Alternativus
  2. Dolus Cumulativus
  3. Generalvorsatz (Dolus Generalis)
  4. Hypothetischer Vorsatz
  1. Der Täter wird nach allen in Betracht kommender Delikten bestraft. Das Problem wird auf Konkurrenzebene gelöst.
  2. Der Täter wird nur aus dem schwereren Delikt bestraft
  3. Der Täter wird nur aus dem vollendeten Delikt bestraft
  4. Der Täter wird aus dem versuchten Delikt bestraft, sofern das Unrecht des versuchten Deliktes schwerer wiegt
  1. Bei mehraktigen Geschehen, bei denen der Täter einem Irrtum über den Vollendungszeitpunkt unterliegt
  2. Bei mehraktigen Geschehen bei denen der Täter einem Irrtum über einen Rechtfertigungsgrund unterliegt
  3. Bei mehraktigen Geschehen bei denen der Täter einem Irrtum über die grundsätzliche Strafbarkeit seines Handelns unterliegt
  4. Bei mehraktigen Geschehen, bei denen der Täter einem Irrtum über den Versuchsbeginn unterliegt
  1. Für den Vorsatz ist es ausreichend, dass der Täter den Kausalverlauf im Wesentlichen umfasst
  2. Eine Abweichung ist unerheblich, sofern sie sich im Rahmen des nach der Lebenserfahrung Voraussehbaren hält
  3. Es ist eine Versuchsstrafbarkeit bezüglich der Ersthandlung anzunehmen
  4. Aufgrund eines einheitlichen Geschehens ist ein Generalvorsatz gerichtet auf das Gesamtgeschehen gegeben

Dozent des Vortrages Subjektiver Tatbestand: Spezielle Vorsatzformen (Dolus Alternativus, Dolus Cumulativus, Dolus Generalis)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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