Stadien der vorsätzlichen Deliktsverwirklichung, Strafgrund des Versuchs von Dr. jur. Dennis Federico Otte

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Stadien der vorsätzlichen Deliktsverwirklichung, Strafgrund des Versuchs“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Stadien der vorsätzlichen Deliktsverwirklichung, Strafgrund
  • Strafbarkeit in den jeweiligen Stadien
  • Kennzeichnung des Deliktstypus Versuch
  • Keine Strafbarkeit wegen Vollendung des Delikts
  • Strafbarkeit des Versuchs

Quiz zum Vortrag

  1. Grundsätzlich nicht. Allerdings bestehen z.T. spezielle gesetzliche Ausnahmen
  2. Handlungen im Vorbereitungsstadium sind strafbar wenn es sich um die Vorbereitung eines Verbrechens handelt
  3. Handlungen im Vorbereitungsstadium sind niemals strafbar
  4. Ja auch Vorbereitungshandlungen sind immer strafbar
  1. Der Versuch eines Vergehens ist nur strafbar, wenn dies im Gesetz ausdrücklich angeordnet ist.
  2. Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar.
  3. Der Versuch eines Vergehens ist stets strafbar.
  4. Ob der Versuch einer Tat unter Strafe steht, hängt vom Ermessen des Richters ab.
  1. Es gibt den Versuch mit untauglichen Tatmitteln
  2. Es gibt den Versuch des untauglichen Tatsubjekts
  3. Es gibt das Wahndelikt
  4. Es gibt den Versuch am untauglichen Tatobjekt
  1. Es gibt die subjektive Theorie
  2. Es gibt die objektive Theorie
  3. Keine der vorstehenden Theorien wird heute mehr vertreten
  4. Es gibt die gemischt subjektiv-objektive Theorie (h. L)

Dozent des Vortrages Stadien der vorsätzlichen Deliktsverwirklichung, Strafgrund des Versuchs

Dr. jur. Dennis Federico Otte

Dr. jur. Dennis Federico Otte

RA Dr. Dennis Federico Otte hat sein Studium der Rechtswissenschaft in Mailand, Konstanz, Berlin und Bologna absolviert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Hoffmann-Holland für Strafrecht und Kriminologie der FU Berlin unterrichtete er, neben seiner Promotion im Strafprozessrecht, regelmäßig Studenten und bereitete diese gezielt auf das Staatsexamen vor. Seit 2018 ist RA Dr. Otte als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin tätig.

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