Der Vortrag „Schwere Brandstiftung (§ 306a II StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Besteht eine Verbindung zwischen der Gesundheitsschädigung i.S.d. § 306a II StGB und der Körperverletzung nach § 223 StGB? Wie ist die Gesundheitsschädigung i.S.d. § 306a II StGB zu definieren?
Was trifft auf § 306a II StGB zu?
Der Täter muss Vorsatz bezüglich sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale haben. Was ist bei einer gutachterlichen Prüfung des subjektiven Tatbestandes deshalb zu berücksichtigen? Kreuzen Sie zutreffendes an.
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