Raub (§ 249 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Raub (§ 249 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Eigentumsdelikte: Raub
  • Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
  • Gewalt gegen eine Person
  • Fallbeispiel: Das teure Geschenk
  • Fallbeispiel: Weg ist das Geld
  • Fallbeispiel: Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Vis absoluta ist eine die Willensbetätigung ausschließende Gewalt.
  2. Vis absoluta ist eine willensbeugende Gewalt.
  3. Vis absoluta ist eine willensänderne Gewalt.
  4. Vis compulsiva bedeutet willensbeugende Gewalt.
  5. Vis compulsiva ist eine die Willensbetätigung ausschließende Gewalt.
  1. Der "Finalzusammenhang" liegt vor, wenn das Nötigungsmittel im Dienste der Wegnahme steht, also den Gewahrsamswechsel erst ermöglicht.
  2. Der "Finalzusammenhang" liegt vor, wenn das Nötigungsmittel zumindest in zeitlichem Zusammenhang mit der Tat stehen.
  3. Der "Finalzusammenhang" liegt vor, wenn das Nötigungsmittel kausal für den Gewahrsamwechsel ist.
  4. Der "Finalzusammenhang" liegt vor, wenn im der Täter nach der Wegnahme zum Nötigungsmittel greift, um die Beute zu sichern.
  1. Die für § 249 StGB tatbestandliche Drohung muss lediglich vorliegen; auch Scheindrohungen erfüllen den Tatbestand, sofern das Opfer den Eindruck hatte, das angedrohte Übel könnte eintreten.
  2. Die für § 249 StGB tatbestandliche Drohung muss real sein; Scheindrohungen erfüllen nie den Tatbestand.
  3. Die für § 249 StGB tatbestandliche Drohung muss in der Realisierung wahrscheinlich sein; Scheindrohungen müssen zumindest aus sicht eines objektiven Dritten gehaltvoll erscheinen.
  4. Die für § 249 StGB tatbestandliche Drohung in der Realisierung schon begonnen haben.

Dozent des Vortrages Raub (§ 249 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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