Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Räuberischer Diebstahl
  • Auf frischer Tat betroffen
  • Fallbeispiel: Auf frischer Tat betroffen?
  • Einsatz eines Nötigungsmittels
  • Beutesicherungsabsicht
  • Fallbeispiel: Auf frischer Tat betroffen?
  • Beutesicherungsabsicht
  • Bestrafung bei einem Räuberischer Diebstahl
  • Fallbeispiel: Ein Smartphone für den Sohn
  • Lösung – Fallbeispiel: Ein Smartphone für den Sohn
  • Konkurrenzen
  • Fallbeispiel: Ein Smartphone für den Sohn
  • Fallbeispiel: Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Der Diebstahl und der Raub
  2. Nur der Diebstahl
  3. Nur der Raub
  4. Alle Eigentumsdelikte
  5. rauberische Erpressung
  1. Bedingt - dem Täter muss es wenigstens auch darauf ankommen, im Besitz des Diebesgutes zu bleiben.
  2. Ja - es kommt lediglich auf die Anwendung des Nötigungsmittels an.
  3. Nein - das Ziel, sich der Strafverfolgung zu entziehen verdrängt die Beutesicherungsabsicht.
  4. Bedingt, dem Täter muss es überwiegend darauf ankommen im Besitz des Diebesgutes zu bleiben..
  1. Der räuberische Diebstahl ist ein Sonderdelikt
  2. Der räuberische Diebstahl ist eine Qualifikation zum Diebstahl
  3. Bei dem räuberischen Diebstahl handelt es sich um eine Strafzumessungsregel
  4. Der räuberische Diebstahl ist die Vortat zum schweren Raub
  1. Erfolg bei der Beutesicherung
  2. Auf frischer Tat betroffen sein
  3. Einsatz eines Nötigungsmittels
  4. Beutesicherungsabsicht

Dozent des Vortrages Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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