Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Merkmale zum geschützten Personenkreis
  • Fallbeispiel: Das gequälte Kind
  • Lösung Fallbeispiel

Quiz zum Vortrag

  1. Geschütztes Rechtsgut des § 225 StGB ist die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit von Personen, die sich in einem Verhältnis besonderer Abhängigkeit zum Täter befinden.
  2. Geschütztes Rechtsgut des § 225 StGB ist die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit von Jedermann.
  3. Geschütztes Rechtsgut ist das Leben.
  4. Geschütztes Rechtsgut ist die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit von Kindern.
  5. Geschütztes Rechtsgut ist das Leben von Kindern.
  1. Ja, aufgrund der Formulieren "Quälen" erstreckt sich der Schutz auch auf seelische Einwirkungen.
  2. Nein, die Norm erfasst keine seelischen sondern allein körperlichen Einwirkungen auf das Opfer.
  3. Seelische Einwirkungen werden von auch von den §§ 223,224 erfasst. Es gebietet daher die einheitliche Auslegung auch im Rahmen des § 225 seelische Einwirkungen genügen zu lassen.
  4. Nein, denn der Begriff des "Quälens" setzt begrifflich eine körperliche Misshandlung voraus. Eine zu extensive Auslegung verstößt gegen das Analogieverbot zu Lasten des Täters.
  1. Nach Ansicht des BGH handelt es sich bei § 225 StGB um einen eigenständigen Tatbestand, dessen besonderer Unrechtsgehalt in der Verletzung eines hervorgehobenen Pflichtverhältnisses besteht.
  2. Nach Ansicht des BGH ist § 225 StGB eine Qualifikation zu § 223 StGB.
  3. Nach Ansicht des BGH ist § 225 StGB eine Privilegierung zu § 223 StGB.
  4. Nach Ansicht des BGH ist § 225 StGB eine Erfolgsqualifikation zu § 223 StGB.
  5. Nach Ansicht des BGH ist § 225 StGB eine Strafzumessungsregelung.
  1. § 225 III StGB qualifiziert die Tat zum Verbrechen.
  2. § 225 III StGB ist eine Strafzumessungsregel.
  3. § 225 III StGB hat keine Besonderheit.
  4. § 225 III StGB enthält zwei Qualifikationstatbestände zu § 225 I StGB.

Dozent des Vortrages Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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