Geldwäsche (§ 261 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Geldwäsche (§ 261 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Geldwäsche
  • Objektiver Tatbestand
  • Subjektiver Tatbestand
  • Fallbeispiel: Der Strafverteidiger
  • Fallbeispiel: Der großzügige Onkel

Quiz zum Vortrag

  1. Das Merkmal ist weit zu verstehen und erfasst auch Gegenstände erfasst, die durch eine Kette von Verwertungshandlungen unter Beibehaltung seines Wertes durch einen anderen ersetzt werden.
  2. Das Merkmal ist restriktiv auszulegen und erfasst nur Gegenstände, die unmittelbar aus der Vortat stammen.
  3. Nach h. M. reicht es aus, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zwischen dem Gegenstand und der Vortat ein Kausalzusammenhang besteht
  4. Die weite Auslegung des Begriffs "herrühren" ist abzulehnen, da sie gegen das Analogieverbot verstößt.
  1. Entziehung des staatlich begründeten Zugriffsrechts.
  2. Verhalten, das die Ermittlung der Herkunft des Gegenstandes zumindest erschwert.
  3. Verstecken des Gegenstandes unter Kenntnis der Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat.
  4. Entziehung des privaten Zugriffsrechts
  1. Verfügen über den Gegenstand unter Kenntnis der Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat.
  2. Bestimmungsgemäßer Gebrauch unter Kenntnis der Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat.
  3. Aufbewahren des Gegenstandes unter Kenntnis der Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat.
  4. Verfügen über den Gegenstand auch bei Unkenntnis der Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat.

Dozent des Vortrages Geldwäsche (§ 261 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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