Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Die qualifizierenden Erfolge im Einzelnen von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Die qualifizierenden Erfolge im Einzelnen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die schwere Körperverletzung – qualifizierende Erfolge
  • Die einzelnen Tatbestandsmerkmale
  • Fallbeispiel: Der Lehrer
  • Lösung Fallbeispiel

Quiz zum Vortrag

  1. Der Verlust der Geruchsfähigkeit
  2. Der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit
  3. Der Verlust des Sehvermögens
  4. Der Verlust des Gehörs
  5. Der Verlust des Sprechvermögens
  1. Fortpflanzungsfähigkeit ist die Fähigkeit, sich zu reproduzieren
  2. Eine wesentliche Aufhebung der Fortpflanzungsfähigkeit genügt für den "Verlust"
  3. Es ist eine Vollständige Aufhebungen Fortpflanzungsfähigkeit erforderlich, damit ein "Verlust" bejaht werden kann
  4. Der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit darf entweder gar nicht heilbar sein oder eine Heilung darf sich auf unbestimmte Zeit nicht absehen lassen
  1. Organe fallen nicht darunter, weil die Grenze einer extensiver Wortlautauslegung ansonsten überschritten werden würde
  2. Wenn man Organe unter den Begriff des "Gliedes" fassen würde, würde dies eine unzulässige Analogie zu Lasten des Täters darstellen
  3. Organe fallen darunter, weil sie von besonderer Wichtigkeit für den Gesamtorganismus sind. Eine zu enge Auslegung des Wortes "Glied" verbietet sich daher
  4. Organe fallen darunter, weil der Verlust eines Organs sogar schwerere Folgen haben kann, als der Verlust eines äußeren Körperteils
  1. Nach h.M kommt es auf die individuellen sozialen Verhältnisse des Opfers nicht an.
  2. Es sind auch die individuellen Verhältnisse des Opfers zu berücksichtigen. Ein kleiner Finger ist daher ein "wichtiges" Glied, wenn es sich bspw. um den kleinen Finger eines Berufsmusikers handelt
  3. Es ist ein genereller Maßstab für die Beurteilung der "Wichtigkeit" anzusetzen
  4. Es sind auch die individuellen Verhältnisse des Opfers zu berücksichtigen, wenn der Verlust des Gliedes eine wesentliche Beeinträchtigung der Lebensumstände des Opfers zur Folge hat
  1. Verlust der Sehfähigkeit
  2. Verfallen in Siechtum
  3. Verfallen in Lähmung
  4. Verfallen in eine Behinderung
  5. Leichte Entstellung

Dozent des Vortrages Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Die qualifizierenden Erfolge im Einzelnen

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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