Vorteilsannahme (§ 331 StGB) von RA Stefan Koslowski

Über den Vortrag

Der Vortrag „Vorteilsannahme (§ 331 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 1: Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 331 StGB – Vorteilsannahme
  • Taugliche Täter des § 331 StGB
  • Bestellung zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
  • Vorteil
  • Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld
  • Fallbeispiel: Die Weihnachtsfeier
  • Falllösung: Die Weihnachtsfeier

Quiz zum Vortrag

  1. Die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes
  2. Die Lauterkeit der Judikative
  3. Das Vermögen derjenigen, die einen Vorteil anbieten
  4. Das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes
  5. Die Transparenz von Zahlungen an öffentliche Stellen
  1. Richter
  2. Europäische Amtsträger
  3. Schiedsrichter
  4. für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtete Personen
  5. Mitgliedereines Gerichts der EU
  1. Ein Vorteil liegt vor bei jeder Leistung materieller oder immaterieller Art, auf die der Empfänger keinen Anspruch hat, die den Täter besser stellt.
  2. Ein Vorteil liegt vor bei Höflichkeiten des täglichen Lebens.
  3. Ein Vorteil liegt auch in dem Fall vor, in dem der Amtsträger Zahlungen annimmt, sich jedoch nicht von diesen beeinflussen lässt.
  4. Ein Vorteil liegt nicht in dem Fall vor, in dem der Amtsträger Zahlungen annimmt, sich jedoch nicht von diesen beeinflussen lässt.
  5. Ein Vorteil liegt vor bei jeder Leistung materieller Art, auf die der Empfänger keinen Anspruch hat, die den Täter besser stellt. Immaterielle Leistungen - sprich Dienstleistungen - werden nur im Zeitpunkt der Leistung erbracht und können den Täter infolge dessen nicht langfristig besser stellen. Sie taugen deshalb nicht als Vorteil.

Dozent des Vortrages Vorteilsannahme (§ 331 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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