Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Vorsatzdelikt (§ 315b StGB) und dessen Qualifikation (§ 315 III Nr. 1a und 1b StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Vorsatzdelikt (§ 315b StGB) und dessen Qualifikation (§ 315 III Nr. 1a und 1b StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 1: Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Prüfungsschema § 315b StGB
  • Abschlussfall: Der ausgebremste Drängler
  • Falllösung: Der ausgebremste Drängler

Quiz zum Vortrag

  1. Den Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen.
  2. Der Verkehr auf den Straßen.
  3. Der Verkehr auf Privatwegen und Waldwegen.
  4. Der Verkehr auf Parkplätzen und Straßen.
  1. Um ein konkretes Gefährdungsdelikt.
  2. Um ein abstraktes Gefährdungsdelikt.
  3. Um ein Vorsatzdelikt.
  4. Um ein abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt.
  1. In § 315b I Nr. 1-3 StGB.
  2. In § 315b II - V StGB.
  3. In § 315c I Nr. 1-3 StGB.
  4. In § 315c II-V StGB.
  1. Hindernisse sind alle mechanisch wirkenden Verkehrshindernisse, die auf einem verkehrsfremden Eingriff beruhen.
  2. Hindernisse sind alle körperlichen Gegenstände, die auf der Straße liegen.
  3. Hindernisse sind alle unbeweglichen Sachen im Sinne des BGB, die ohne das Erfüllen jeglichen Zweckes den reibungslosen Ablauf hemmen.

Dozent des Vortrages Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Vorsatzdelikt (§ 315b StGB) und dessen Qualifikation (§ 315 III Nr. 1a und 1b StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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