Einführung, Systematik der Brandstiftungsdelikte von RA Stefan Koslowski

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einführung, Systematik der Brandstiftungsdelikte“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 1: Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung und Systematik der Brandstiftungsdelikte
  • Fallbeispiel: Der unfaire Konkurrent
  • Fallbeispiel: Brennende Kirche I
  • Systematik der vorsätzlichen Brandstiftungsdelikte
  • Fallbeispiel: Brennender Kiosk
  • Fallbeispiel: Provisorische Flüchtlingsunterkunft
  • Systematik des § 306c StGB
  • Fallbeispiel: Brennende Kirche II

Quiz zum Vortrag

  1. § 306a StGB ist ein gemeingefährliches Delikt.
  2. § 306a StGB stellt eine Qualifikation des § 306 StGB dar.
  3. § 306a StGB bestraft sowohl die abstrakte Gefährdung (Abs. 1), als auch die konkrete Gefährdung (Abs. 2).
  4. § 306a StGB setzt im Tatbestand als Steigerung zur Brandstiftung in § 306 StGB eine konkrete Gefährdung voraus.
  1. Das Eigentum.
  2. Die Allgemeinheit.
  3. Das Leben und die körperliche Unversehrtheit.
  4. Die Volksgesundheit.
  5. Das Vermögen als Ganzes.
  1. Im Unterschied zu § 306a StGB (schwere Brandstiftung) umfasst § 306 StGB (Brandstiftung) nur das in Brand setzten von Immobilien und Fahrzeugen, die gerade nicht der Unterkunft von Menschen dienen, also die Fälle der Brandstiftung, in denen ein Personenschaden unwahrscheinlich ist.
  2. Im Unterschied zu § 306a StGB (schwere Brandstiftung) umfasst § 306 StGB (Brandstiftung) nur das in Brand setzten von Immobilien und Fahrzeugen, die der Unterkunft von Menschen dienen, also die Fälle der Brandstiftung, in denen ein Personenschaden wahrscheinlich ist.
  3. Im Unterschied zu § 306a StGB (schwere Brandstiftung) umfasst § 306 StGB (Brandstiftung) nur Fälle, in denen der durch die Brandstiftung entstandene Schaden gering ist.
  4. Im Unterschied zu § 306a StGB (schwere Brandstiftung) umfasst § 306 StGB (Brandstiftung) nur Fälle, in denen der durch die Brandstiftung entstandene Schaden erheblich ist.

Dozent des Vortrages Einführung, Systematik der Brandstiftungsdelikte

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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