Der Vortrag „ Verbotene Vernehmungsmethoden“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozessrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Kann ein über § 136 a StPO erlangter Beweis mit Zustimmung des Betroffenen verwertet werden?
Welche Aussage zum Täuschungsbegriff in § 136 a StPO ist richtig?
Spielen bereits vorgefundene Ermüdungserscheinungen beim Beschuldigten bei einer Vernehmung nach § 136 a eine Rolle?
Kann ein Verstoß gegen § 136a geheilt werden.
Stellt es einen Verstoß gegen § 136 a StPO dar, wenn die Polizei dem Beschuldigten für ein Geständnis eine mildere Strafe in Aussicht stellt?
Führen Verstöße gegen § 136 a StPO nach h.M. grundsätzlich zu einer Fernwirkung?
Was ist nach § 136 a StPO als Täuschungshandlung verboten?
Mit welcher Begründung lässt der BGH den Lügendetektor nicht als Beweismittel zu?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |
... GG garantierten Grundrechts auf Achtung der Menschenwürde dar. Der Beschuldigte ist Verfahrensbeteiligter und darf nicht zum bloßen Objekt der Verbrechensaufklärung und -bekämpfung gemacht werden. Die Vorschrift ist ...
... 223 StGB; - Ermüdung = Beschuldigte muss aber derartig übermüdet sein, dass seine Willensfreiheit beeinträchtigt ist - Verabreichung von Mitteln = ...
... Schweigen gegen dich verwertet“ Da der Eingriff hier nicht so stark ist wie bei den anderen verbotenen Methoden, ist der Begriff restriktiv auszulegen; insbesondere ist die Täuschung abzugrenzen von der ...
... Androhung von Folter im Daschner-Fall (LG Frankfurt/M StV 2003, 325; ...
... eine bindende Zusage einer Strafmilderung im Falle eines Geständnisses oder einer Bewährungsstrafe durch ...
... dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 I, 2 I GG) und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG) sowie Art. 14 III g IPBPR (folgt ferner der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (Nemo- ...
... während sie arbeite. Als sie heute nach Hause gekommen sei, sei ihr Mann nicht mehr in der Wohnung gewesen. Gerichtsmediziner stellt fest, dass das Kind gegen 16.00 Uhr erwürgt worden ist. Die Beamten ermitteln noch im Laufe des Abends, dass es bei dem getöteten Kind zweifelsfrei um die Tochter der A handelt und dass ein Einbruch in die Wohnung auszuschließen ist. Die nach E eingeleitete Fahndung bleibt zunächst erfolglos. E wird am Vormittag des folgenden Tages gegen 10.00 Uhr festgenommen und sofort zu ...
... die er sehr geliebt habe, nicht ertragen. Mit bewegten Worten bittet er darum, nicht zur Leiche gebracht zu werden. H erwidert, davon könnte nicht abgesehen werden. Daraufhin erklärt E, er werde nunmehr aussagen, und gesteht unter genauer Schilderung des Tathergangs, seine Tochter erwürgt zu haben. Während der Aussage erhält E von H ...
... seit dem Morgen des Vortages nicht mehr geschlafen hatte? 2) War die Vernehmung des E deshalb unzulässig, weil dieser unter Alkoholeinwirkung stand? (3) Durften H und K dem ...
... dann wenn der Zustand der Ermüdung ohne Zutun des vernehmenden Beamten – beispielsweise aufgrund des eigenen Verhaltens des Beschuldigten – eingetreten ist. Ermüdung = wenn das Ruhebedürfnis des Beschuldigten so übermächtig geworden ist, dass es andere Gesichtspunkte bei der Willensentschließung zurückdrängt. Die Erschöpfung muss ...
... Vernehmung nicht mehr geschlafen hat (vgl. BGHSt 13, 60). Allein aus der Anzahl der Stunden Schlaflosigkeit kann jedoch regelmäßig noch nicht geschlossen werden, ob der Beschuldigte sich in einem Zustand der Ermüdung befindet. ...
... E sich bei der Vernehmung nicht auf Übermüdung berief, wohl noch davon ausgehen, dass eine Beeinträchtigung der Willensfreiheit durch Ermüdung nicht zu befürchten sei. ...
... (-) bei bloßen Stärkungs- und Erfrischungsmittel, z. B. Kaffee oder Tee sowie Medikamente und Injektionen, deren Verabreichung medizinisch indiziert ist und keinen Einfluss auf die Willensfreiheit hat, z. B. Tabletten gegen Herz- oder Kreislaufschwäche. Das Vernehmungsverbot besteht nur dann, wenn das Mittel, das eine die Willensfreiheit beeinträchtigende Wirkung ...
... kann sich eine relative Beeinträchtigung der Willensfreiheit auch aus dem Zusammentreffen einer Alkoholkonzentration von weniger als 2 ‰ mit Ermüdung ergeben, welche die Schwelle des § 136 a StPO noch nicht ...
... sein, bei einem starken Raucher Einfluss auf die Willensentschließung zu nehmen. Jedoch erscheint es ausgeschlossen, dass das Geben von Zigaretten Einfluss auf die Aussage ...
... Raucher als Quälerei gewertet werden können. Dieser Ansicht dürfte nicht zu folgen sein. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Beschuldigter nicht weiter ...
... eine Erklärung des vernehmenden Beamten zu verstehen, die von dem Beschuldigten als bindende Zusage aufgefasst werden kann. Vorteile im Sinne dieser Bestimmung sind Vergünstigungen, die geeignet sind, das Aussageverhalten ...
... entspricht – darauf hingewiesen werden, dass nach der Beweissituation Leugnen keinen Erfolg verspricht (vgl. BGH 14, 189). Der Beschuldigte darf ferner darüber belehrt werden, welche Umstände bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. ...
... Strafmilderung allein wegen eines Geständnisses nicht zwingend vor. Da der Beschuldigte nicht zu einer Aussage und auch nicht dazu verpflichtet ist, sich im Falle der Aussage wahrheitsgemäß zu äußern, darf ihm nicht vorgehalten werden, sein ...
... hinweisen, dass sich für ihn ein Geständnis günstig bei der Strafanmessung oder der Entscheidung über die Untersuchungshaft auswirken könne, müssen sie daher zu erkennen geben, dass sie die Entscheidung nicht zu treffen haben. Sie dürfen deshalb lediglich erklären, dass ...
... strafmildernd berücksichtigt werden könnte. Da ein Haftbefehl gegen E auf § 112 Abs. 3 zu stützen und insoweit ein Geständnis ...
... vorzulegen. Deshalb kann das Vorzeigen der Leiche zum Zwecke der Identifizierung niemals eine verbotene Vernehmungsmethode im Sinne des § 136a sein. § 88 S. 2 ist jedoch eine Sollvorschrift. Steht die Identität der ...
... so handelt es sich um eine verbotene Quälerei im Sinne des § 136 a I. Im vorliegenden Fall stand fest, dass das getötete Kind die Tochter der A war. Es war daher nicht erforderlich, E die Leiche zum Zwecke der Identifizierung zu zeigen. Auch wenn E das Vernehmungsprotokoll bereits vorher unterzeichnet hatte, ist ...
... allem nur die Täuschung und das Versprechen eines gesetzlich unzulässigen Vorteils ...
... und vernommen. Dabei spiegelt die POL Paula Po ihm bewusst wahrheitswidrig vor, die Leiche sei bereits entdeckt und aufgrund der Spuren sei ein Leugnen aussichtslos; daraufhin gibt L die Tat zu und berichtet auch über das Versteck der Leiche, die mitsamt ...
... unverwertbare Aussage längere Zeit zurückliege und Beeinträchtigung nicht allzu schwerwiegend gewesen ist, so scheidet eine Fortwirkung aus. Fortwirkung (+), wenn sich die zweite Aussage auf einen pauschalen Bezug auf die ...
... „Fernwirkung“ / „Fortwirkung = Sekundärmängel c) Tatspuren an ...
... im Einzelfall Mittelbar erlangter Beweis Streit: Nach h.M. verwertbar Fortwirken des Verstoß bei 2. Vernehmung ...