Schuld: Verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schuld: Verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB
  • Beinträchtigung der Steuerungsfähigeit
  • Delikte mit hoher Hemmschwelle
  • Berechnung der Blutalkoholonzentration des Tatzeitpuntes
  • Abgrenzung zur Schuldunfähigkeit § 20 StGB
  • Fallbeispiel: Fürs Leben lernen
  • Falllösung: Fürs Leben lernen

Quiz zum Vortrag

  1. Weitsichtigkeit
  2. Einsichtsfähigkeit
  3. Erheblichkeit
  4. Steuerungsfähigkeit
  1. die Rechtsfolge
  2. die Erheblichkeit der Verminderung als Prüfungsmerkmal
  3. die Eingangsmerkmale
  4. die Prüfung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
  1. Wenn die Alkohlintoxikation im Rahmen einer Gesamtschau des Täters vor, während und nach der Tat eine eingeschränkten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit offenbart.
  2. Wenn die Alkoholintoxikation zur fehlenden Einsichts- und Steuerungsfähigkeit führt.
  3. Immer ab einem BAK von 2,0 Promille, bei Delikten mit hoher Hemmschwelle ab 2,2 Promille
  4. Die klinischen Faktoren sind bedeutsamer als die BAK.
  1. Dafür spricht, dass der vorangegangene Tatablauf weiter der schuldhaften Handlung entspricht und nicht wesentlich vom bisherigen Tatverlauf abweicht. Die Herbeiführung des dauerhaften Unrechts wirkt also fort.
  2. Dafür spricht, dass der Wortlaut des § 20 StGB keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Zeitpunkten macht.
  3. Dafür spricht, dass das Unrecht des Dauerdeliktes ab dem Zeitpunkt der verminderten Schuldunfähigkeit nicht mehr vorliegt, was zu unbilligen Ergebnissen führen würde.
  4. Die Strafbarkeit bestimmt sich nach dem Koinzidenzprinzip zum Zeitpunkt der Tathandlung, also der Vollendung. Der Täter ist also in jedem Falle strafbar.

Dozent des Vortrages Schuld: Verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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