Schlüssigkeit von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schlüssigkeit“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Erkenntnisverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Schlüssigkeit
  • Entscheidungserheblichkeit Klägervortrag/Beklagtenvortrag
  • Darlegungslast
  • Bestreiten von Tatsachen
  • Fallbeispiel: Fremdgelder
  • Falllösung: Fremdgelder

Quiz zum Vortrag

  1. Eine Ansicht besagt, dass bei einem identischen Streitgegenstand an der Erheblichkeit des Beklagtenvortrags fehlt.
  2. Eine Ansicht ist der Meinung, dass sich der Kläger den Vortrag zumindest hilfsweise zu eigen machen muss.
  3. Nach einer Ansicht wird die Klägervortrag als unschlüssig abgewiesen.
  4. Eine Ansicht ist der Auffassung, dass zwei gleichwertige Tatsachen nicht möglich sind.
  1. Der Beklagte muss grundsätzlich Tatsachen darlegen, die den Anspruch beseitigen.
  2. Der Kläger muss grundsätzlich Tatsachen darlegen, die den Anspruch begründen.
  3. Es gilt der Verhandlungsgrundsatz
  4. Die Darlegungslast obliegt dem Gericht.
  1. Sie kann die Tatsachen durch ein gerichtliches Geständnis zugestehen.
  2. Sie kann die Tatsachen durch ein Nichtbestreiten zugestehen.
  3. Sie kann die vorgetragenen Tatsachen bestreiten.
  4. Sie kann fordern, dass der Tatsachenvortrag zurückgezogen wird.
  1. Ist der Klagevortrag ungeeignet, einen Anspruch zu begründen, ist die Klage unschlüssig.
  2. Ist die Klage schlüssig, muss das Gericht nur über die für die Schlüssigkeit relevanten, vorgetragenen Tatsachen Beweis erheben.
  3. Eine unschlüssige Klage wird als unerheblich abgewiesen.
  4. Der Beklagte kann ausschließlich Tatsachen vortragen, die einen Tatbestand erfüllen, der sich gegen den geltend gemachten Anspruch richtet.

Dozent des Vortrages Schlüssigkeit

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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