Der Vortrag „Besondere Deliktstatbestände (§ 823 II BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Deliktsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was setzt die Haftung nach § 823 II BGB voraus?
Was ist ein Schutzgesetz?
Was ist der Unterschied zwischen einer Verbotsnorm und einer Gebotsnorm?
Welcher Verschuldensmaßstab wird bei § 823 II angesetzt?
Welche Voraussetzung gehört NICHT zu denen des § 823 II BGB?
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