Die allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen im Detail von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen im Detail“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen
  • Gerichtsbezogene Sachentscheidungsvoraussetzungen
  • Parteibezogene Sachentscheidungsvoraussetzungen
  • Streitgegenstandsbezogene Sachentscheidungsvoraussetzungen
  • Alle Jahre wieder – Fallbeispiel
  • Alle Jahre wieder – Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
  2. Als Rechtsbehelf kann die sofortige Beschwerde erhoben werden.
  3. Als Rechtsbehelf kann Revision eingelegt werden.
  4. Als Rechtbehelf kann Berufung eingelegt werden.
  1. Prozessfähigkeit, § 62 VwGO
  2. Örtliche Zuständigkeit, § 52 VwGO
  3. Feststellungsinteresse, § 43 I VwGO
  4. Subsidiarität, § 43 II VwGO
  1. Das Vorliegen der örtlichen Zuständigkeit nach § 52 VwGO ist ggf. in der folgenden Reihenfolge zu prüfen: Nr. 1, Nr. 4, Nr. 2, Nr. 3 und zuletzt Nr. 5.
  2. Das Vorliegen der örtlichen Zuständigkeit nach § 52 VwGO ist in der numerischen Reihenfolge, Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5 zu prüfen.
  3. Das Vorliegen der örtlichen Zuständigkeit nach § 52 VwGO ist rückwärts zu prüfen: Nr. 5, Nr. 4, Nr. 3, Nr. 2, Nr. 1.
  4. Das Vorliegen der örtlichen Zuständigkeit nach § 52 VwGO ist ggf. in der folgenden Reihenfolge zu prüfen: Nr. 1, Nr. 2, Nr. 4, Nr. 3 und zuletzt Nr. 5.
  1. Beteiligtenfähigkeit ist die Fähigkeit, als Träger eigener prozessualer Rechte und Pflichten am Verfahren beteiligt zu sein.
  2. Beteiligtenfähigkeit ist die Fähigkeit, Verfahrenshandlungen selbst durchzuführen oder von einem bestellten Prozessbevollmächtigten durchführen zu lassen.
  3. Beteiligtenfähigkeit ist die Fähigkeit, für einen Dritten prozessuale Rechte und Pflichten geltend zu machen.
  4. Beteiligtenfähigkeit ist die Fähigkeit der Öffentlichkeit, an einem Verfahren als Zuhörer teilzunehmen.

Dozent des Vortrages Die allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen im Detail

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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