Fahrlässige Begehungsdelikte: Besonderheiten bei Rechtswidrigkeit und Schuld von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Fahrlässige Begehungsdelikte: Besonderheiten bei Rechtswidrigkeit und Schuld“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Vorsätzliche Unterlassungsdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Rechtswidrigkeit beim Fahrlässigkeitsdelikt
  • Die einverständliche Fremdgefährdung im Rahmen des § 229 StGB
  • Grenzen der rechtfertigenden Einwilligung bei § 222 StGB
  • Das subjektive Rechtfertigungselement
  • Die Schuld beim Fahrlässigkeitsdelikt
  • Die Übernahmefahrlässigkeit
  • Die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens beim Fahrlässigkeitsdelikt
  • Fallbeispiel: Ein riskantes Manöver
  • Falllösung: Ein riskantes Manöver

Quiz zum Vortrag

  1. Bewusste Fahrlässigkeit
  2. Unbewusste Fahrlässigkeit
  3. Dolus eventualis
  4. Dolus directus 1. Grades
  5. Dolus directus 2. Grades
  1. Da das subjektive Rechtfertigungselement allgemein nicht notwendig ist, entfällt eine etwaige Strafbarkeit
  2. Das subjektive Rechtfertigungselement ist zwingend nötig und sobald dieses fehlt, muss aus der vollendeten Straftat bestraft werden
  3. Das subjektive Rechtfertigungselement ist zwar nötig, da jedoch nur ein Handlungsunwert verbleibt, muss nach dem Versuch bestraft werden, der bei der Fahrlässigkeit straflos ist
  4. Das Fehlen eines subjektiven Rechtfertigungselements wirkt sich nur auf der Schuldebene im Rahmen der subjektiven Fahrlässigkeit aus
  5. Das Fehlen eines subjektiven Rechtfertigungselements lässt bereits die objektive Zurechnung entfallen
  1. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
  2. Subjektive Vorhersehbarkeit des Erfolges
  3. Subjektive Kausalität
  4. Subjektive Rechtfertigungsgründe
  5. Subjektive Nebentäterschaft

Dozent des Vortrages Fahrlässige Begehungsdelikte: Besonderheiten bei Rechtswidrigkeit und Schuld

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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