Der Vortrag „Rechtsschutz gegen Untersuchungshaft, Einstweilige Unterbringung, Vorläufige Festnahme“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „U-Haft, Einstweilige Unterbringung, Vorläufige Festnahme“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist im Rahmen der Strafprozessordnung unter "Rechtsschutz" zu verstehen?
Ist eine Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO noch zulässig, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt wurde?
Nach welchen Unterscheidungsmerkmalen erfolgt die Abgrenzung zwischen der Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO und dem Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung gem. § 98 Abs. 2 S. 2 StPO.
Wer ist zuständig für einen Antrag gem. § 98 Abs. 2 S. 2 StPO?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |