Rechtswidrigkeit: Rechtfertigende Notwehr (§ 32 StGB) - Die Notwehrhandlung von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtswidrigkeit: Rechtfertigende Notwehr (§ 32 StGB) - Die Notwehrhandlung“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtfertigende Notwehr - Die Notwehrhandlung
  • Sind zweifelhaft wirkende, aber mildere Mittel zu bevorzugen?
  • Die normative Gebotenheit
  • Die Absichtsprovokation
  • Fahrlässige Provokation
  • Einschränkung der Notwehr bei Dauerdelikten
  • Fallbeispiel: Auf der Parkplatzsuche
  • Falllösung: Auf der Parkplatzsuche

Quiz zum Vortrag

  1. Grundsätzlich ja, sofern der Einsatz erforderlich ist, das lebensgefährliche Mittel das relativ mildeste ist und der Einsatz zuvor angedroht bzw. ein Warnschuss abgegeben wurde.
  2. Ja, grundsätzlich schon, denn das Recht hat dem Unrecht nicht zu weichen.
  3. Ja, denn es kann dem Angegriffenen nicht zugemutet werden, sich mit Mitteln zu verteidigen, die zwar milder, aber nicht gleich wirksam zur Gefahrenabwehr sind bzw. deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist.
  4. Ja, denn gegen den Angreifer dürfen die Mittel angewendet werden, die erforderlich sind, um einen Angriff sofort und endgültig zu beenden.
  5. Nein, denn der Angreifer ist zugleich auch immer Inhaber schützenswerter Rechtsgüter.
  1. Krasses Missverhältnis zwischen dem geschützten und dem durch die Verteidigung bedrohten Rechtsgut
  2. Absichtsprovokation
  3. Fahrlässigkeitsprovokation
  4. Enge persönliche Bindung zwischen Angreifer und Angegriffenem
  1. Bei Angriffen von schuldlos Handelnden.
  2. Bei einer sonstwie verschuldeten Notwehrlage.
  3. Bei einer engen persönlichen Beziehung.
  4. Bevor man eine Waffe einsetzt, muss man grundsätzlich erst einmal ausweichen.

Dozent des Vortrages Rechtswidrigkeit: Rechtfertigende Notwehr (§ 32 StGB) - Die Notwehrhandlung

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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