Geschäftsführung ohne Auftrag 5: Problemfall - Schaden als Aufwendungsersatz von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Geschäftsführung ohne Auftrag 5: Problemfall - Schaden als Aufwendungsersatz“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Problemfall: Schaden als Aufwendungsersatz
  • 1. Anspruch des Geschäftsführers auf Schadensersatz
  • 1.1 Anspruchsgrundlage §§ 683, 677, 670 analog
  • 2. Objektiv fremdes Geschäft
  • 2.1 Eigenes Geschäft, wenn § 7 I StVG vorliegen würde
  • 3. Fremdgeschäftsführungswillen
  • 4. Schaden als Aufwendungen

Quiz zum Vortrag

  1. Schadensersatz.
  2. Nutzungsersatz.
  3. Aufwendungsersatz.
  4. Herausgabe.
  1. Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer.
  2. Ein Schaden ist eine unfreiwillige Vermögenseinbuße.
  3. Ein Schaden ist jede Vermögenseinbuße.
  4. Aufwendungen sind wirtschaftlich sinnvolle Vermögensopfer.
  1. Die Haltereigenschaft.
  2. Der Betrieb eines Kraftfahrzeuges.
  3. Vorleigen einer Rechtsgutsverletzung.
  4. Ein verschulden des Halters.
  1. Derjenige, auf dessen Kosten das KfZ betrieben wird.
  2. Der Eigentümer des KfZ.
  3. Derjenige, der als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
  4. Der Besitzer des KfZ.
  1. Wenn es im Straßenverkehr bewegt wird.
  2. Wenn es am fließenden Straßenverkehr teilnimmt.
  3. Wenn es mit Motorkraft im Straßenverkehr bewegt wird.
  4. Wenn es angemeldet und zugelassen ist.
  1. Aus einem entsprechenden Hinweis im Sachverhalt.
  2. Er wird indiziert aus dem objektiv fremden Geschäft.
  3. Aus der Interessenlage der Beteiligten.
  4. Aus dem Willen des Geschäftsherrn.

Dozent des Vortrages Geschäftsführung ohne Auftrag 5: Problemfall - Schaden als Aufwendungsersatz

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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