Probe- und Teilzeitarbeitsverhältnis von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Probe- und Teilzeitarbeitsverhältnis“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Das Probearbeitsverhältnis
  • 1.1 Als Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit
  • 1.2 Als befristetes Arbeitsverhältnis
  • 1.3 Befristete Arbeitsverhältnisse § 14 TzBfG
  • 2. Das Teilzeitarbeitsverhältnis § TzBfG
  • 2.1 Verringerung der Arbeitszeit
  • 2.2 Anspruch des Arbeitnehmers

Quiz zum Vortrag

  1. Ein Probearbeitsverhältnis kann in ein Dauerarbeitsverhältnis übergehen.
  2. Ein Probearbeitsverhältnis kann ein befristetes Arbeitsverhältnis sein.
  3. Ein Probearbeitsverhältnis kann nach der Probezeit „automatisch“ enden.
  4. Ein Probearbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
  5. Ein Probearbeitsverhältnis kann für die Dauer von einem Jahr bestehen.
  1. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung.
  2. Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich bis zu 2 Jahren zulässig
  3. Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch länger als zwei Jahre befristet werden.
  4. Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nach zwei Jahren in ein Dauerarbeitsverhältnis übergehen.
  5. Ein befristetes Arbeitsverhältnis Ist grundsätzlich unzulässig.
  1. Der Arbeitgeber muss mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt haben.
  2. Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen.
  3. Einer Verringerung der Arbeitszeit dürfen keine betrieblichen Gründe entgegen stehen.
  4. Der Arbeitgeber muss eine Aktiengesellschaft sein.
  1. Wenn es auf die persönliche Betreuung von Kunden durch den Arbeitnehmer ankommt.
  2. Wenn der Arbeitnehmer eine Bezugsperson darstellt, die nicht ersetzt werden kann.
  3. Wenn keine Ersatzkraft für den Arbeitnehmer gefunden werden kann.
  4. Wenn aufgrund der Verringerung der Arbeitszeit der Arbeitgeber eine neue Stelle schaffen muss.

Dozent des Vortrages Probe- und Teilzeitarbeitsverhältnis

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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