Besitzschutz: Petitorische Besitzansprüche (§ 1007 I, II BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Besitzschutz: Petitorische Besitzansprüche (§ 1007 I, II BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Besitzschutz: Petitorische Besitzansprüche
  • Anspruchsteller war ursprünglich Besitzer einer beweglichen Sache
  • Anspruchsgegner ist derzeitiger Besitzer dieser Sache
  • Kein Ausschluss nach § 1007 III
  • Herausgabeanspruch § 1007 II
  • Fallbeispiel: Das gut geglaubte Schnäppchen
  • Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. § 1007 BGB
  2. § 858 BGB
  3. § 861 BGB
  4. § 1006 BGB
  1. Damit soll eine endgültige Besitzzuordnung erreicht werden.
  2. Damit soll eine vorläufige Besitzzuordnung erreicht werden.
  3. Damit wird die Vermutung aufgestellt, dass Besitzer der Sache auch dessen Eigentümer ist.
  4. Damit sollen Ansprüche aus dem Besitz als solchem abgeleitet werden.
  1. Auf die Besitzart kommt es nicht an.
  2. Nur der unmittelbare Besitzer.
  3. Nur der mittelbare Besitzer.
  4. Nur der Eigenbesitzer.
  1. Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb.
  2. Anspruchsinhaber ist ehemaliger Besitzer.
  3. Anspruchsgegner ist jetziger Besitzer.
  4. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 3 BGB
  1. Sie sind zwei selbständige Anspruchsgrundlagen, die nebeneinander geltend gemacht werden können.
  2. Sie können nur zusammen geltend gemacht werden.
  3. Sie sind subsidiär zu den possessorischen Besitzansprüchen.
  4. Die Ausschlussgründe des § 1007 Abs. 3 BGB gelten nur für § 1007 Abs. 2 BGB.
  1. 3
  2. 2
  3. 1
  4. 4

Dozent des Vortrages Besitzschutz: Petitorische Besitzansprüche (§ 1007 I, II BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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