Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Sonstige Rechte § 823 Abs.1
  • 1. Persönlichkeitsrecht
  • 1.1 Schaden
  • 1.2 Schmerzensgeld
  • 1.3 Entscheidungsfreiheit

Quiz zum Vortrag

  1. unmittelbarer, berechtigter Besitz
  2. unmittelbarer Besitz (unabhängig von der Berechtigung)
  3. mittelbarer, berechtigter Besitz
  4. mittelbarer, berechtigter Besitz, sofern dieser dem Besitzer Ausschließlichkeits- oder Nutzungsrechte gewährt
  5. mittelbarer Besitz, sofern gegen den vorherigen unmittelbaren, berechtigten Besitzer verbotene Eigenmacht verübt wurde
  1. Besitz
  2. Vermögensrechte
  3. Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
  4. Anwartschaftsrecht
  5. Immaterialgüterrechte
  1. Es findet eine Güter- und Interessenabwägung statt.
  2. Die Rechtswidrigkeit wird indiziert.
  3. Die Rechtswidrigkeit muss geprüft werden.
  4. Rahmenrechte können nur absolute Rechte sein.
  1. nach § 823 I BGB i.V.m. 2 I i.V.m. 1 I GG.
  2. bei einfacher Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
  3. nach §§ 823 I, 253 II BGB.
  4. bei schwerwiegender Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
  5. nach Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG.
  1. Ja, weil das allgemeine Persönlichkeitsrecht insbesondere durch seinen Menschenwürdekern das höchste Rechtsgut unserer Rechtsordnung ist.
  2. Nein, weil dies in den §§ 249 ff. BGB nicht geregelt ist.
  3. Nein, weil dies vom Gesetzgeber selbst nach einer Gesetzesänderung ausdrücklich nicht so vorgesehen wurde.
  4. Nein, weil im BGB grundsätzlich nur wirtschaftliche Schäden kompensiert werden sollen.
  1. unbefugter Kommerzialisierung persönlicher Rechte.
  2. scharfer, aber sachlicher Kritik.
  3. satirischer Verfälschung des Abbildes.
  4. negativen Meinungsäußerungen.
  1. mutmaßliche Einwilligung
  2. öffentliches Informationsinteresse
  3. Defensivnotstand
  4. Es greift kein Rechtfertigungsgrund, ich bekomme in jedem Fall Schadensersatz.

Dozent des Vortrages Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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