Der Vortrag „Der Widerruf von Verwaltungsakten (§ 49 VwVfG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann kann ein belastender, rechtmäßiger Verwaltungsakt nicht aufgehoben werden?
Was hat die Behörde beim Vorliegen der Voraussetzungen bei dem Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes zu beachten?
Kann ein Widerruf Wirkung für die Vergangenheit entfalten?
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