Der Vortrag „Sonderformen: Der vorläufige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80 a VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wo ist die Aussetzung der sofortigen Vollziehung auf Antrag des Dritten durch die Behörde geregelt?
Was wird in § 80a I Nr. 1 VwGO geregelt?
Was ist der Anwendungsfall des § 80a II VwGO?
Was regelt der § 80a VwGO ganz allgemein?
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