Der Vortrag „Der öffentlich-rechtliche Vertrag: Begriffsmerkmale und Vertragsarten (§§ 54 ff. VwVfG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welches Verhältnis nehmen subordinationsrechtliche Verträge zu Verwaltungsakten ein?
Wozu dient ein Vergleichsvertrag?
Sind die Vertragspartner im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gleichgeordnet?
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