Die Informationsfreiheit, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit (Art. 5 I S. 1 Hs. 2 und Art. 5 I S. 2 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Informationsfreiheit, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit (Art. 5 I S. 1 Hs. 2 und Art. 5 I S. 2 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Schutzbereich
  • Schranken
  • Definition: Rundfunkfreiheit
  • Fallbeispiel: Pressefreiheit

Quiz zum Vortrag

  1. Sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten
  2. Die Entgegennahme und das Beschaffen von Informationen
  3. Der Erwerb, Betrieb und die Anbringung von technischen Einrichtungen zum Empfang von Informationen
  4. Die negative Äußerungsfreiheit
  1. Alle Personen und Unternehmen, welche die geschützten Tätigkeiten vornehmen.
  2. Staatliche Organe bzw. die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, für die sie handeln.
  3. Nur natürliche Personen.
  4. Alle natürlichen Personen und alle juristischen Personen nach Maßgabe des Art. 19 III GG.
  1. Für das Grundrecht gilt die Schranke des Art. 5 II GG.
  2. Das Grundrecht steht unter dem Vorbehalt der Beschränkung durch den sog. allgemeinen Gesetzesvorbehalt.
  3. Das Grundrecht steht unter einem sog. verfassungsimmanenten Gesetzesvorbehalt.
  4. Das Grundrecht kann aufgrund seiner Bedeutung für die demokratischen Grundordnung nicht eingeschränkt werden.

Dozent des Vortrages Die Informationsfreiheit, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit (Art. 5 I S. 1 Hs. 2 und Art. 5 I S. 2 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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