Die Eigentumsgarantie (Art. 14, 15 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Eigentumsgarantie (Art. 14, 15 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Persönlicher und sachlicher Schutzbereich
  • Eingriffe in Art. 14
  • Schranken
  • Fallbeispiel: Die Umgehungsstraße

Quiz zum Vortrag

  1. Art. 14 GG schützt das Erworbene.
  2. Art. 14 GG schützt den Erwerb.
  3. Art. 14 GG schützt das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
  4. Auch Besitz im Sinne des BGB kann Eigentum im Sinne des Art. 14 GG sein.
  1. Inhalts- und Schrankenbestimmung
  2. Enteignung
  3. Verkauf des Eigentums durch Private.
  4. Schenkung des Eigentums unter Privaten.
  1. die Schrankenbestimmungen des Art. 14 Abs. 3 GG erfüllt sind.
  2. die Anforderungen des allgemeinen Gesetzesvorbehalts des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG erfüllt sind.
  3. dies verhältnismäßig ist um besonders wichtige staatliche Ziele zu erreichen.
  4. Niemals. Eine Enteignung ist mit den Vorgabend es Grundgesetzes generell nicht vereinbar.

Dozent des Vortrages Die Eigentumsgarantie (Art. 14, 15 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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