Der Vortrag „Die Begründetheit der Feststellungsklage (§ 43 VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Unter welchen Voraussetzungen ist eine zulässige allgemeine Feststellungsklage begründet?
Maßgeblich für die Begründetheit der positiven bzw. negativen Feststellungsklage ist das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses. Was ist unter anderem kennzeichnend für ein solches Rechtsverhältnis?
Wann ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der allgemeinen Feststellungsklage?
Maßgeblich für die Begründetheit der positiven bzw. negativen Feststellungsklage ist das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses. Welches der folgenden Beispiele kann ein Rechtsverhältnis in diesem Sinne darstellen?
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