Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Unvermögen, Naturalrestitution von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Unvermögen, Naturalrestitution“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Unvermögen
  • 2. Abstraktionsprinzip
  • 3. Schadensumfang
  • 4. Naturalrestitution
  • 5. Deliktsrecht
  • 5.1 Eigentumsverletzung
  • 5.2 § 823 Abs. 2: Schutzgesetz
  • 5.3 § 826 Sittenverstoß
  • 6. § 285 Erlös

Quiz zum Vortrag

  1. sich im Besitz eines unbekannten Dritten befindet.
  2. beschädigt wird.
  3. an einen Dritten verkauft wurde.
  4. verloren gegangen ist.
  5. untergeht.
  1. dem haftungsausfüllenden Tatbestand.
  2. den Anspruchsvoraussetzungen.
  3. dem haftungsbegründenden Tatbestand.
  4. dem Verschulden.
  1. Reparaturkosten
  2. Aufwendungen für Mietwagen
  3. Eigene Aufwendungen zur Schadensabwicklung
  4. Anwalts-/Sachverständigenkosten
  1. den objektiven Verkehrswert der Sache.
  2. den subjektiven Wert der Sache.
  3. den Verkaufswert der Sache.
  4. den mit der Sache erlangten Verkaufserlös.
  1. einer Beschädigung der Sache.
  2. einer vorübergehenden kurzen Entziehung der Sache.
  3. einer endgültigen Entziehung der Sache.
  4. dem Verlust des Eigentumsrechtes.
  1. Ein Gesetz, was auch dem Schutz des Einzelnen in Abgrenzung zur Allgemeinheit zu dienen bestimmt ist.
  2. Ein Gesetz, was dem Schutz der Allgemeinheit zu dienen bestimmt ist.
  3. Ein Gesetz, was ausschließlich dem Schutz des Einzelnen dient.
  4. Ein Gesetz, was Personen, Sachen oder sonst irgendetwas schützt.
  1. Ein Sittenverstoß liegt dann vor, wenn gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen wird.
  2. Ein Sittenverstoß liegt dann vor, wenn gegen das Anstandsgefühl einer überdurchschnittlich gebildeten Person verstoßen wird.
  3. Ein Sittenverstoß liegt ausschließlich dann vor, wenn gegen eine strafrechtliche Norm verstoßen wird.
  4. Ein Sittenverstoß liegt immer dann vor, wenn rechtswidrig und schuldhaft ein Recht oder Rechtsgut eines anderen verletzt wird.
  1. den Erlös.
  2. Schadensersatz.
  3. das stellvertretende commodum.
  4. den Verkaufswert einer Sache.

Dozent des Vortrages Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Unvermögen, Naturalrestitution

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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