Der Vortrag „Rechtswidrigkeit: Die mutmaßliche rechtfertigende Einwilligung“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche der folgenden Prüfungspunkte gehören in den Prüfungsaufbau der mutmaßlichen rechtfertigenden Einwilligung?
Welche der folgenden Rechtsgüter sind grundsätzlich disponibel?
Welche Aussagen treffen in Bezug auf den Rechtsgutinhaber zu?
Was ist gemeint mit der „Subsidiarität“ der mutmaßlichen Einwilligung?
Die Annahme einer mutmaßlichen rechtfertigenden Einwilligung ist nur in zwei Fällen möglich:
Welche der folgenden Aussagen treffen zu?
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