Lerntechniken für Juristen - Teil 3 - Merktechniken und Wiederholen von David Haas

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Über den Vortrag

In der e-Vorlesung Lerntechniken für Juristen Teil 3 geht es um die Verarbeitung von Informationen im Langzeitgedächtnis. Behandelt werden Merktechniken ganz konkret in der Anwendung für juristischen Lernstoff wie Definitionen, Klageschemata aber auch klassische Mitschriften. Ebenso wird auf das richtige Wiederholen (Abstände, Hilfsmittel etc.) eingegangen.

Der Vortrag „Lerntechniken für Juristen - Teil 3 - Merktechniken und Wiederholen“ von David Haas ist Bestandteil des Kurses „Lerntechniken für Jurist*innen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Merktechniken
  • Wiederholen

Quiz zum Vortrag

  1. 40min dauern.
  2. 60min dauern.
  3. 30min dauern.
  4. 45min dauern. Sie kann jedoch länger sein, wenn man sich gut fühlt.
  1. fördert das Erinnern, weil der Lernstoff an unterschiedlichen Stellen im Gedächtnis Spuren hinterlässt.
  2. hat keinen Einfluss auf den Lernprozess, sondern fördert lediglich die Fantasie.
  3. ist insbesondere dann effektiv, wenn man sich möglichst realistische Geschichten ausdenkt.
  4. bezieht beide Gehirnhälften gleichermaßen in den Lernprozess ein.
  1. es bereits durch Mind Maps, Strukturskizzen bzw. Bildergeschichten automatisch geschieht.
  2. es im Gegensatz zu den anderen Faktoren eine eher untergeordnete Rolle spielt.
  3. hierbei oft ein bestimmtes Wort ausreicht, um die damit verbundenen Wörter wieder aktiv ins Gedächtnis zu rufen.
  4. es schwierig zu erlernen ist.
  1. ist eine Form des assoziativen Lernens.
  2. ist im Gegensatz zu den anderen drei Techniken am schwierigsten zu Erlernen.
  3. wird ebenfalls bei Bildergeschichten automatisch berücksichtigt.
  4. befasst sich mit der räumlichen Vorstellung.
  1. lässt sich für sämtliche abstrakte Informationen (Zahlen, Wörter etc.) anwenden.
  2. ist auf Zahlen und Wörter beschränkt.
  3. unternimmt den Versuch, abstrakte Sachverhalte ins Bildhafte zu übersetzen.
  4. unternimmt den Versuch, Bildhaftes in einen abstrakten Sachverhalt zu übersetzen.
  5. kann nicht individuell angewendet werden.
  1. ist für das Steigern der Erinnerung von enormer Wichtigkeit.
  2. sollte unbedingt exakt zu den erwähnten Zeiten erfolgen.
  3. muss nur alle 6 Monate erfolgen, da man das Gelernte in etwa ein halbes Jahr im Kopf behält.
  4. sollte erstmalig am Anfang der nächsten 40-Minuten-Lerneinheit erfolgen.

Dozent des Vortrages Lerntechniken für Juristen - Teil 3 - Merktechniken und Wiederholen

 David Haas

David Haas

Referent David Haas ist Geschäftsführer des Bildungsunternehmens buildup in Münster. Darüber hinaus ist er Trainer und Berater für die Bereiche persönliche und berufliche Effektivität. David Haas studierte Jura sowie in den Nebenfächern BWL, VWL und Psychologie an den Universitäten Bayreuth, Qingdao (China) und Münster und schloss sein Studium mit Auszeichnung ab. Er ist Stipendiat der Stiftung der deutschen Wirtschaft.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... Tatsächliche Handlung,an die die Rechtsordnung den Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge knüpft. Die Rechtsfolge hängt nicht von einer Willensäußerung ab. (KeinRechtsgeschäft). Gefahr: Sachlage oder Verhalten, das bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit ode rdie öffentliche Ordnung schädigen wird. ...

  • ... Beschwerdebefugnis (Fugenpistole); Rechtswegerschöpfung (Hängematte); Subsidiarität (Ersatzrad); Form und Frist (Wurm frisst Vogel). In einem mir bekannten Raum krieche ich unter einem Tisch entlang. Um das ersteTischbein fährt ein Modellzug umher, Rauch steigt aus der Esse und ich werde in Gedanken ganz klein, fahre ein Stück mit. Der Zug bringt mich zu dem zweiten Tischbein und knallt gegen Hantelscheiben, die auf den Schienen liegen. Ich werde aus dem Zug geschleudert und laufe ...

  • ... und 6 Abschnitten pro Tag + Wochenende. Montags kommt das am Montag Gelernte in die Tageswiederholung –weil wir es am nächsten Tag wiederholen. Am Dienstag wiederholt man die Infos nach 24h und weiß nun, nächste Woche steht wieder eine Wiederholung an. Danach kommen die Notizen in den Abschnitt Dienstag. Nächste Woche am Dienstag würde man diese Sachen ...