Die Kündigung (insbesondere § 314 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Kündigung (insbesondere § 314 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Erlöschen von Schuldverhältnissen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung: Die Kündigung
  • Rechtsfolgen ordentlicher Kündigungen
  • Rechtsfolgen außerordentlicher Kündigungen
  • Fallbeispiel: Ein Stück Kuchen
  • Falllösung: Ein Stück Kuchen

Quiz zum Vortrag

  1. Sofortige Beendigung der Schuldverhältnisse
  2. Es muss ein Grund vorliegen.
  3. Es muss gesetzlich geregelt sein.
  4. Kann ausgeschlossen werden.
  5. Es gelten immer andere Voraussetzungen.
  1. Beiden Vertragsparteien
  2. Nur dem Arbeitgeber, der Arbeitnehmer muss den Vertrag widerrufen.
  3. Nur dem Arbeitnehmer, der Arbeitgeber muss immer einen Aufhebungsvertrag anstreben.
  4. Nur dem Arbeitgeber, der Arbeitnehmer muss immer einen Aufhebungsvertrag anstreben.
  1. Sie beendet das Schuldverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt
  2. Sie beendet das Schuldverhältnis sofort.
  3. §§ 812 ff. finden rückwirkend Anwendung.
  4. Nur die Hauptleistungspflichten erlöschen, alle anderen Pflichten bleiben bestehen.
  1. Keine,es kommt auf das Schuldverhältnis und die jeweiligen Regelungen an.
  2. Form
  3. Frist
  4. Rechtsschutzbedürfnis

Dozent des Vortrages Die Kündigung (insbesondere § 314 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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