Der Vortrag „Die Begründetheit der Konkreten Normenkontrolle (Art. 100 GG, §§ 13 Nr. 11, 80 ff. BVerfGG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Besondere verfassungsgerichtliche Verfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Unter welchen Voraussetzungen ist die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 GG begründet?
Hat ein Richter hinsichtlich der Vorlage einer Norm ein Wahlrecht?
Was ist Prüfungsmaßstab für Änderungen am Grundgesetz?
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