Gründung, Auflösung und Vertretung der KG (§§ 161 ff. i. V. m. §§ 105 ff. HGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gründung, Auflösung und Vertretung der KG (§§ 161 ff. i. V. m. §§ 105 ff. HGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gründung, Auflösung und Vertretung der KG
  • Rechte und Pflichten bei der KG
  • Das Innen- und Außenverhältnis in der KG
  • Fallbeispiel: Die Alfons-KG

Quiz zum Vortrag

  1. Die KG ist eine handelsrechtliche Sonderform der OHG.
  2. Es besteht bei zumindest einem der Gesellschafter, dem sogenannten Kommanditisten, eine Haftungsbeschränkung.
  3. Die KG ist eine handelsrechtliche Sonderform der GmbH.
  4. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich.
  1. § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 3 HGB i. V. m. § 705 BGB
  2. 1. Gesellschaftsvertrag 2. Gemeinsamer Qualifizierter Zweck 3. Förderungspflicht
  3. §§ 812 ff. BGB
  4. 1. Etwas erlangt 2. Durch Leistung 3. Ohne Rechtsgrund
  1. Es gibt mindestens einen Kommanditisten, der beschränkt haftet.
  2. Es gibt mindestens einen Komplementär, der persönlich haftet.
  3. Es gibt mindestens einen Kommanditisten, der persönlich haftet.
  4. Es gibt mindestens einen Komplementär, der beschränkt haftet.
  1. 1. Auflösung, § 161 II i. V. m. §§ 130–142 HGB
  2. 2. Abwicklung (Liquidation) § 161 II i. V. m §§ 143–150 HGB
  3. 3. Vollbeendigung
  4. 4. Nachgründungsgesellschaft
  1. Der Komplementär ist zur Vertretung der KG berechtigt gemäß § 124 HGB.
  2. Der Kommanditist ist nicht zur Vertretung der KG berechtigt gemäß § 170 HGB. Prokura ist möglich.
  3. Der Kommanditist ist zur Vertretung der KG berechtigt gemäß § 124 HGB.
  4. Der Komplementär ist nicht zur Vertretung der KG berechtigt gemäß § 170 HGB. Prokura ist möglich.

Dozent des Vortrages Gründung, Auflösung und Vertretung der KG (§§ 161 ff. i. V. m. §§ 105 ff. HGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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