Der Vortrag „Körperliche Untersuchung des Beschuldigten (§ 81a StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Die Ermittlungsmaßnahmen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was besagt der Nemo-tenetur-Grundsatz?
Wann darf bei einer körperlichen Untersuchung nach § 81a StPO ausnahmsweise auf eine richterliche Anordnung verzichtet werden?
Unter welchen Umständen muss kein Arzt für die körperliche Untersuchung nach § 81a StGB herangezogen werden?
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