Übungen zum Arbeitnehmerbegriff von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Übungen zum Arbeitnehmerbegriff“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Ihre Jura-Flatrate“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Übungen Arbeitnehmer
  • 1. Arbeitnehmer und Urlaub
  • 2. Gegenbeispiel: Werkvertrag
  • 3. Gegenbeispiel: "Ein-Euro-Jobber"
  • 4. Beispielsfall: Arbeitnehmerähnliche Person
  • 4.1 Arbeitnehmerähnliche Person und Urlaub

Quiz zum Vortrag

  1. Weisungsgebundenheit
  2. Fremdnützigkeit der Arbeitsleistung
  3. Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation
  4. Wirtschaftliche Abhängigkeit
  5. Arbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich
  1. Wenn auch für andere Unternehmen auf eigene Rechnung gearbeitet werden darf.
  2. Wenn eine Vertretung bei der Aufgabenerfüllung zugelassen wird.
  3. Wenn eine öffentliche Tätigkeit verrichtet wird.
  4. Wenn an Samstagen nicht gearbeitet werden muss.
  1. Wenn jemand die Art und Weise, Zeit und Ort seiner Arbeitsleistung nicht frei bestimmen kann, dann ist er, auch wenn er im Dienstvertrag als freier Mitarbeiter bezeichnet wird, trotzdem Arbeitnehmer.
  2. Wenn jemand die Art und Weise, Zeit und Ort seiner Arbeitsleistung nicht frei bestimmen kann, dann ist er, wenn er im Dienstvertrag als freier Mitarbeiter bezeichnet wird, trotzdem als freier Mitarbeiter und nicht als Arbeitnehmer anzusehen.
  3. Wenn jemand die Art und Weise, Zeit und Ort seiner Arbeitsleistung nicht frei bestimmen kann, dann ist er, wenn er im Dienstvertrag als freier Mitarbeiter bezeichnet wird, eine arbeitnehmerähnliche Person.
  4. Wenn jemand die Art und Weise, Zeit und Ort seiner Arbeitsleistung nicht frei bestimmen kann, dann ist er, wenn er im Dienstvertrag als freier Mitarbeiter bezeichnet wird, Angestellter.
  5. Wenn jemand die Art und Weise, Zeit und Ort seiner Arbeitsleistung nicht frei bestimmen kann, dann ist er, wenn er im Dienstvertrag als freier Mitarbeiter bezeichnet wird, Arbeiter.
  1. 12 Tage
  2. 24 Tage
  3. 16 Tage
  4. 9 Tage
  5. 6 Tage
  1. bei der Verwaltung beschäftigt sein.
  2. bei einem Werkunternehmer beschäftigt sein.
  3. leitender Angestellter sein.
  4. auch den Erfolg der Leistung schulden.
  5. aufgrund eines Dienstvertrages selbständige Arbeit leisten.
  1. Eine arbeitnehmerähnliche Person ist wirtschaftlich abhängig von einem Auftraggeber, bei dem der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt.
  2. Eine arbeitnehmerähnliche Person kann aufgrund eines Dienstvertrages oder Werkvertrages tätig sein.
  3. Eine arbeitnehmerähnliche Person ist wie der Arbeitnehmer persönlich abhängig.
  4. Eine arbeitnehmerähnliche Person muss aufgrund eines Dienstvertrages tätig sein.
  5. Eine arbeitnehmerähnliche Person muss aufgrund eines Werkvertrages tätig sein.
  1. 12 Tage
  2. 24 Tage
  3. 6 Tage
  4. 9 Tage
  5. 16 Tage

Dozent des Vortrages Übungen zum Arbeitnehmerbegriff

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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