ZPO Ref: § 13 – Urkundenverfahren von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „ZPO Ref: § 13 – Urkundenverfahren“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Ihre Jura-Flatrate“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 13: Urkundenverfahren
  • 1. Vorverfahren - a) Klageschrift
  • b) Urkunden
  • c) Verfahren
  • d) Wechsel der Verfahrensart
  • e) Urteil
  • 2. Nachverfahren
  • a) Verfahren
  • b) Urteil

Quiz zum Vortrag

  1. Vorverfahren und Nachverfahren
  2. Formelles und materielles Urkundenverfahren
  3. Kleines Verfahren und großes Verfahren
  4. Haupt- und Nebenverfahren
  5. Feststellungs- und Beweisverfahren
  1. Alle Antworten treffen zu
  2. Antrag, aus dem hervorgeht, dass im Urkundenverfahren geklagt werden soll
  3. Zulässiger Anspruch i.S.d. § 592 ZPO
  4. Nach h.M. mindestens die wirksame Vorlage einer Urkunde, sowie der Nachweis aller streitigen anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkundenvorlage
  1. Ansprüche auf Geldzahlung
  2. Ansprüche auf Herausgabe von Wertpapieren
  3. Ansprüche auf Herausgabe von PKWs
  4. Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung
  1. Alle streitigen Tatsachen, es muss aber mindestens eine Urkunde vorgelegt werden.
  2. Alle anspruchsbegründenden Tatsachen, § 592 ZPO
  3. Alle streitigen Tatsachen, § 597 II ZPO, d.h. im Zweifel überhaupt keine.
  4. Das ist eine Einzelfallentscheidung des Gerichtes.
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Es liegt eine schriftlich verkörperte Gedankenerklärung vor.
  3. Die Urkunde ist zum Beweis geegnet und bestimmt.
  4. Der Aussteller ist erkennbar.
  1. Maschinengeschriebenes Stück Papier
  2. Fotokopie eines maschinengeschriebenen Stück Papier
  3. Handgeschriebenes Stück Papier
  4. Sizzze auf Papier
  5. Skizze auf CD Rom
  1. Urkunden, die den Anspruch unmittelbar beweisen
  2. Urkunden, die den Anspruch mittelbar durch Indizien beweisen
  3. Urkunden, die eine Zeugenaussage ersetzten
  4. Urkunden, die eine in Augenscheinnahme ersetzten
  1. Parteivernehmung und Urkundenbeweis
  2. Nur der Urkundenbeweis
  3. Zeugenbeweis und Urkundenbeweis
  4. Sachverständigengutachten und Urkundenbeweis
  5. Augenschein und Urkundenbeweis
  1. Wenn die Klage begründet ist oder der Beklagte mit Vorbehalt anerkennt
  2. Jedes Urteil, das einen Urkundenprozess abschließt, ist ein Vorbehaltsurteil
  3. Wenn die allgemeinen oder besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht vorliegen
  4. Wenn eine der Parteien säumig ist
  5. Wenn die Klage unbegründet ist
  1. Prozessurteil: Die Klage ist als im Urkundenprozess unstatthaft abzuweisen .
  2. Vorbehaltsurteil: Die Klage wird abgewiesen.
  3. Wahlvorbehaltsurteil: Die Klage wird abgewiesen.
  4. Vorbehaltsurteil: Der Klage wird vorbehaltlich der Verteidungseinwände stattgegeben.

Dozent des Vortrages ZPO Ref: § 13 – Urkundenverfahren

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 2. Besonderheiten des Verfahrens, Rechtsbeschränkung 3. Besonderheiten ...

... Frankfurt, - Klägerin - gegen den Herrn Paul Konarz, Wiesbadener Str. 135, 60456 Frankfurt, - Beklagten - wegen Werklohn; Wert 13.000,- €. Ich werde beantragen, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 13.000.- € zu zahlen. Begründung: Der Beklagte hat die Klägerin am 20.5.2003 beauftragt, sein Dach neu zu decken. Beweis: Vorlage des schriftlichen Auftrags. ...

 ... Prozessart unstatthaft ohne Vorbehalt, klageabweisendes Prozessurteil ohne Vorbehalt, klagestattgebendes Sachurteil ohne Vorbehalt, klageabweisendes Sachurteil ohne Vorbehalt, klagestattgebendes Sachurteil mit Vorbehalt. ...

... Entscheidung im Nachverfahren, Entscheidung Klageabweisung, Klagestattgabe, Hauptsache, Vorbehaltsurteil wird aufgehoben. ...

... folgende Nachverfahren kompensiert. Dr. Oberheim, Zivilprozessrecht, 13.03 Vor- und Nachverfahren, Eröffnung, Vorbereitung, Durchführung, Überprüfung, Endurteil, Eröffnung, Vorbereitung, Durchführung, Überprüfung, Vorbehaltsurteil, Eröffnung, Vorbereitung, Durchführung, Überprüfung, Schlussurteil, Urkundenverfahren, Zwangsvollstreckung, Allgemeines Verfahren, Allgemeines Verfahren, Vorverfahren, Nachverfahren, Urkundsklage, Dr. Klaus Berner, Rechtsanwalt, Turnerstr. 23, 60123 Frankfurt. An das Landgericht Frankfurt, 60313 Frankfurt am Main, 1. Juni 2006, Klage im Urkundenverfahren der Fa. Dachbau GmbH, vertr. durch den Geschäftsführer Klaus Grieser, Hanauer ...

... In Bezug auf Gericht, 3. In Bezug auf Klage, 4. In Bezug auf Streitgegenstand, 5. Einreden, II. Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen, 1. Antrag: § 593 I, 2. Anspruch: § 592, 3. Urkunde: § 592, § 597 II, Vorrang Zulässigkeitsvoraussetzungen. Bei Unzulässigkeit und Unbegründetheit, Abweisung Klage als unbegründet. Dr. Oberheim, Zivilprozessrecht, 13.07 Urkundsbegriff, Schriftlich, Verkörpert Gedankenerklärung, Erkennbarkeit, Aussteller, Beweisbestimmung, Beweiseignung. Egal, ob Hand-/ Maschinenschrift, Nicht: Skizze, ...

... 598 ZPO). Ein Wechsel der Verfahrensart (zwischen den einzelnen Arten des Urkundenprozesses oder zwischen Urkunden- und allgemeinem Verfahren ist als Klageänderung grundsätzlich an den Voraussetzungen der §§ 263 ff. ZPO zu messen. § 596 ZPO privilegiert dabei allein den Wechsel vom Urkunden ins allgemeine Verfahren in erster Instanz. Ein Vorbehaltsurteil ergeht im Urkundenprozess nur in den Fällen, in denen der Beklagte ...

... mit Vorbehalt, ohne Vorbehalt des Klägers, des Beklagten Klage schlüssig? Ja/Nein, Dr. Oberheim, Zivilprozessrecht, 13.11 Vorbehaltsurteil, Gericht, Az., Verkündet am, Im Namen des Volkes, Urteil, vgc Bezeichnung Parteien, Rubrum, Bezeichnung Gericht, Mündliche Verhandlung, Unterschrift, Hauptsache, Tenor, Kosten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Zulassung Rechtsmittel, Prozessualer Teil, Entscheidungsgründe, Prozessfortsetzungsvoraussetzungen, Zulässigkeit, Besondere prozessuale Institute, Begründetheit, Begründeter Teil, Unbegründeter ...

... stellt aber kein neues Verfahren dar, sondern die Fortsetzung des Vorverfahrens. Daraus ergibt sich eine Bindung an im Vorverfahren umfassend geprüfte und entschiedene Fragen. Streitgegenstandswahl = Klageänderung: § 263 Prozesslagen = Geständnis § 288 = Rügeverlust § 295, Nicht: ...

... Im Namen des Volkes, Urteil, Bezeichnung Parteien, Rubrum, Bezeichnung Gericht, Mündliche Verhandlung, Unterschrift, Hauptsache, Tenor, Kosten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Zulassung, Rechtsmittel, Prozessualer Teil, Entscheidungsgründe, Prozessfortsetzungsvoraussetzungen, Zulässigkeit, Besondere prozessuale Institute, Begründetheit, Begründeter Teil, Unbegründeter Teil, Nebenentscheidungen, Einleitungssatz, Tatbestand, Unstreitiges Parteivorbringen, Streitiges Klägervorbringen, Anträge, Streitiges Beklagtenvorbringen, Prozessgeschichte, Urteil im Nachverfahren § 300, Besonderer Inhalt: Vorverfahren, Dr. Oberheim, Zivilprozessrecht, 13.14 Entscheidung im Nachverfahren ...

... Wie sieht es aus, wenn ein Vorbehaltsurteil in der Welt ist und nun der Beklagte im Nachverfahren, beispielsweise mit einer Forderung in hälftiger Höhe der ursprünglichen Klageforderung, aufrechnet? Wie sähe der Tenor dann aus? Gibt es diesen Fall überhaupt, oder liegt (noch) ein Verständnisproblem vor? Mit freundlichen Grüßen, Tim Hendrik Walter, Rainer Oberheim, am 12.06.2013, 17:56 Uhr, Videoposition: 00:00:06, zum Vortrag Archiv - LE 15: § 13 Urkundenverfahren... In vielen Fällen klappt dieses Nebeneinander der Verfahren aber auch problemlos, so etwa, wenn die Berufung gegen das Vorbehaltsurteil zurückgewiesen und es im Nachverfahren für vorbehaltlos erklärt wird. Die von Ihnen angesprochene einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist unter den Voraussetzungen des § 707 ZPO im Nachverfahren, unter den Voraussetzungen des § 719 ZPO, im Berufungsverfahren möglich. Ihre Verwirrung insoweit verstehe ich gut. Sie sind hier auf eine der wirklich schwierigen Verfahrenskonstellationen der ZPO gestoßen, mit der sich auch die Praxis immer wieder schwer tut. Mit freundlichen Grüßen R. Oberheim, Simone S. am 06.06.2013, 19:06 Uhr, Videoposition: 00:54:19 zum Vortrag ...

... Ich dachte, es wäre so ähnlich wie im Mahnverfahren, wenn nach dem Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird und keine Partei einen Antrag auf Fortführung stellt, dann "ruht" das Verfahren so lange, bis eine Partei einen entsprechenden Antrag stellt. Beim Vorbehaltsurteil wäre nur der Ausspruch zur Vorl. Vollstreckbarkeit von der Wirkung wie im Endurteil, so dass zu beantragen wäre, die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen (§§ 707, 719 ZPO). Im Lehrbuch auf S. 322 zu § 13, Rdnr. 21 heißt es, dass gegen ein Vorbehaltsurteil Rechtmittel einzulegen ist (die Berufung) - 599 III ZPO. Irgendwie bin ich etwas verwirrt ...

... Die Sache wird etwas deutlicher, wenn man die §§ 592, 597 II auf die für unsere Frage wesentlichen Teile verkürzt: § 592: Ein Anspruch kann im Urkundenprozess geltend gemacht werden (= ist zulässig), wenn die "sämtlichen" zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können ...

... Der Grundsatz des Vollbeweises (Lehrbuch § 7 Rn. 44) gilt, dass also der erforderliche Beweis mit Urkunden zur vollen Überzeugung des Gerichts geführt haben muss. Viele Grüße R. Oberheim, Alexis B. am 14.08.2012, 10:11 Uhr, Videoposition: 00:09:43 zum Vortrag Archiv - LE 15: § 13 Urkundenverfahren. Sehr geehrter Herr Dr. Oberheim, in Ihrem Vortrag ziehen Sie einen Vergleich zwischen § 592 S. 1 ZPO und § 597 II ZPO. Es geht um die Frage, welche Urkunden vorgelegt werden müssen ...

... (und damit den Urkundsprozess zulässig machen), nicht indes den Beweis dafür erbringen, dass die Erklärung vom Aussteller abgegeben wurde (so dass die Urkundsklage ggf. unbegründet bleibt). Ein bisschen klarer. Viele Grüße R. Oberheim, Susanne U. am 31.05.2012, 20:40 Uhr, Videoposition: 00:00:01 zum Vortrag Archiv - LE 15: § 13 Urkundenverfahren. Hallo Herr Oberheim, mir ist der Urkundebegriff noch nicht ganz klar. In ihrem Lehrbuch steht, dass es bei einer Urkunde im Sinne der ZPO unter anderem nicht auf eine Unterschrift ankomme ...

...Es trifft also die am Schluss Ihrer Frage aufgestellte Annahme zu. Mit freundlichen Grüßen R. Oberheim, Thomas B. am 19.11.2011, 22:24 Uhr, Videoposition: 00:00:05 zum Vortrag Archiv - LE 15: § 13 Urkundenverfahren. Sehr geehrter Herr Dr. Oberheim, ich habe eine Frage zu den besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Urkundenverfahrens ...