Immobiliarsachenrecht 1: Vormerkung - Grundlagen und Ersterwerb von Prof. Dr. John Montag

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Immobiliarsachenrecht 1: Vormerkung - Grundlagen und Ersterwerb“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Grundlagen Immobiliarsachenrecht
  • 1.1 Examensanalyse
  • 1.2 Parallelen Mobiliar- Immobiliarsachenrecht
  • 2. Das Grundbuch
  • 2.1 Grundbucheintragung: §§ 13, 19, 29 und 39 GBO
  • 2.1 Formelles Konsensprinzip
  • 3. Die Vormerkung
  • 3.1 Ersterwerb (Entstehung) der Vormerkung
  • 3.2 Relevanz der Vormerkung
  • 3.3 Anspruch: Vormerkungsberechtiger – Dritter § 888 I!
  • 3.4 Aufbau Normalfall
  • 3.4.1 Bestellung der Vormerkung
  • 3.4.2 Akzessorietät der Vormerkung
  • 3.4.3 Anspruch, Bewilligung, Berechtigung, Eintragung
  • 3.5 Der Eigentumserwerb des Dritten
  • 3.6 Die relative Unwirksamkeit § 883 II!
  • 4. Zusammenfassung: Dogmatik der Vormerkung

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn der Verfügende im Grundbuch voreingetragen ist.
  2. Wenn ein Antrag vom Antragsberechtigten auf Eintragung gestellt wurde.
  3. Wenn ein wirksamer Verpflichtungsvertrag vorliegt, zum Beispiel ein Kaufvertrag.
  4. Wenn die Eintragung bewilligt wurde.
  5. Wenn die notwendigen Erklärungen durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden.
  1. Eine Einigung nach § 925 BGB.
  2. Der Veräußerer muss Berechtigter sein.
  3. Eine Eintragung im Grundbuch.
  4. Ein wirksamer Kaufvertrag.
  1. Die Einigung über den Übergang des Eigentums an einem Grundstück.
  2. Die Eintragung des Übergangs des Eigentums an einem Grundstück.
  3. Die Einigung und die Eintragung des Übergangs des Eigentums an einem Grundstück.
  4. Den Abschluss eines Kaufvertrages bezüglich eines Grundstücks.
  1. Er kann vom neuen Eigentümer Zustimmung zur Eintragung nach § 888 I BGB verlangen.
  2. Er kann vom Verkäufer des Grundstücks Erfüllung des Kaufvertrages nach § 433 I BGB verlangen.
  3. Er kann vom Verkäufer des Grundstücks grundsätzlich Schadensersatz verlangen.
  4. Er kann vom neuen Eigentümer Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB verlangen.
  1. E kann die Bewilligung zur Eintragung nicht mehr abgeben.
  2. E hat das Eigentum am Grundstück verloren, dashalb ist bezüglich des Kaufvertrages Unmöglichkeit eingetreten.
  3. K muss den Kaufpreis nun an D bezahlen.
  4. Das Grundbuch ist nun falsch.
  1. Einen zu sichernden Anspruch (z.B. 433 I).
  2. Eine Bewilligung des Betroffenen.
  3. Die Berechtigung des Betroffenen.
  4. Die Eintragung der Vormerkung.
  5. Die dingliche Einigung, dass das Eigentum am Grundstück übergehen soll.
  1. Im Zeitpunkt der Bestellung der Vormerkung.
  2. Im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses.
  3. In dem Zeitpunkt, in dem sich die Parteien darüber einigen, dass das Eigentum am Grundstück übergehen soll.
  4. In dem Zeitpunkt, in dem der Vormerkungsberechtigte seine Rechte aus der Vormerkung geltend machen will.
  1. Die Bösgläubigkeit desjenigen, der von der Verfügung nach Eintragung profitiert.
  2. Die Eintragung der Vormerkung.
  3. Eine Verfügung nach Eintragung.
  4. Die Vereitelung des Anspruchs.
  1. Die Hypothek.
  2. Die Bürgschaft.
  3. Die Vormerkung.
  4. Das Pfandrecht.
  5. Die Grundschuld.

Dozent des Vortrages Immobiliarsachenrecht 1: Vormerkung - Grundlagen und Ersterwerb

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


Kundenrezensionen


5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0