Haftungsvoraussetzungen (§§ 311 II, 280 I, 241 II BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Haftungsvoraussetzungen (§§ 311 II, 280 I, 241 II BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Vorvertragliche Haftung: Culpa in contrahendo“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Grundlagen des Rechtsinstitutes
  • Beteiligte
  • Fallbeispiel: Im Großhandel
  • Falllösung: Im Großhandel

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn noch keine vertraglichen Ansprüche bestehen.
  2. Wenn auch vertragliche Ansprüche in Betracht kommen.
  3. Immer dann, wenn ein Haftungsanspruch besteht.
  4. Wenn auch ein Anspruch aus § 823 I besteht, sonst nicht.
  1. Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen.
  2. Die Anbahnung eines Vertrages.
  3. Ähnliche geschäftliche Kontakte.
  4. Der reine soziale Kontakt.
  5. Ein Schuldverhältnis mit Pflichten aus § 241.
  1. Es besteht ein Eigeninteresse am Vertragsschluss.
  2. Der Dritte nimmt ein besonderes Vertrauen in Anspruch.
  3. Ja, immer.
  4. Nein.
  1. Die Vertragsverhandlungen sind von beiden Seiten auf einen Vertragsschluss gerichtet.
  2. Dem einen Vertragspartner wird die Möglichkeit gegeben auf die Rechtsgüter und Interessen des anderen Bezug zu nehmen.
  3. Es muss eine Partei bereits Vorbereitungsmaßnahmen für den Vertragsschluss getroffen haben.
  4. Einer Vertragsanbahnung geht immer ein besonderes Gefälligkeitsverhältnis mit einem rechtsgeschäftlichen Charakter voraus.

Dozent des Vortrages Haftungsvoraussetzungen (§§ 311 II, 280 I, 241 II BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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