Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten nach §§ 932 ff. BGB von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten nach §§ 932 ff. BGB“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Übereignung gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
  • Erfordernis Verkehrsgeschäfts
  • Gutgläubigkeit des Erwerbers § 932 II BGB
  • Inhalt des guten Glaubens
  • Kein Abhandenkommen der Sache § 935 BGB
  • Ausnahmen vom Abhandenkommen
  • Übergabe der Sache § 933 BGB
  • Fallbeispiel: Ein Lastwagen für alle
  • Falllösung

Quiz zum Vortrag

  1. Gutgläubiger Erwerb
  2. Vorliegen eines neutralen Geschäfts
  3. Bösgläubiger Erwerb
  4. Lastenfreier Erwerb
  1. An die Eigentumsvermutung, § 1006 BGB
  2. An den unmittelbaren Besitz, § 854 BGB
  3. An die verbotene Eigenmacht, § 858 BGB
  4. An ein Besitzmittlungsverhältnis, § 868 BGB
  1. Auf die Eigentümerstellung des Veräußerers
  2. Auf den unmittelbaren Besitz des Veräußerers
  3. Auf die Vetretungsmacht des Veräußeres
  4. Auf die Geschäftsfähigkeit des Veräußerers
  1. Erwerb eines Kfz mit Vorlage des Kfz- Briefes
  2. Erwerb eines Kfz ohne Vorlage des Kfz- Briefes
  3. Veräußerung zu offensichtlichen "Schleuderpreisen"
  4. Erwerb neuwertiger Sachen, die üblicherweise unter Eigentumsvorbehalt veräußert werden, ohne entsprechende Nachforschungen
  1. Nein sie bedürfen nicht der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  2. Ja sie benötigen immer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  3. Ja weil ein neutrales Geschäft nach §§ 929 S. 1, 932 BGB nicht möglich ist
  4. Die Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter ist ausreichend
  1. § 935 BGB
  2. § 932 II BGB
  3. § 930 BGB
  4. § 934 BGB
  5. § 931 BGB

Dozent des Vortrages Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten nach §§ 932 ff. BGB

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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