Der Vortrag „Die Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsbindung“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeine Grundrechtslehre“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wer kann Träger von Grundrechten sein?
Welche Merkmale muss eine juristische Person mitbringen, damit diese Grundrechtsträger ist?
Was umfasst das Problem der "Drittwirkung" von Grundrechten?
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