Gläubigermehrheit (§ 428 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gläubigermehrheit (§ 428 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fallbeispiel: Restguthaben

Quiz zum Vortrag

  1. Bei der Teilgläubigerschaft ist jeder von mehreren Gläubigern berechtigt, unabhängig von den anderen Gläubigern einen Teil der Leistung zu fordern.
  2. Bei der Teilgläubigerschaft ist jeder von mehreren Gläubigern berechtigt, abhängig von den anderen Gläubigern einen Teil der Leistung zu fordern.
  3. Bei der Teilgläubigerschaft ist jeder von mehreren Schuldnern berechtigt, unabhängig von den anderen Schuldnern einen Teil der Leistung zu fordern.
  4. Bei der Teilgläubigerschaft ist jeder von mehreren Schuldnern berechtigt, abhängig von den anderen Schuldnern einen Teil der Leistung zu fordern.
  1. Bei der Gesamtgläubigerschaft ist jeder einzelne Gesamtgläubiger berechtigt, die ganze Leistung an sich zu fordern.
  2. Bei der Gesamtgläubigerschaft ist jeder einzelne Gesamtgläubiger berechtigt, die ihm zustehende Teilleistung an sich zu fordern.
  3. Bei der Gesamtgläubigerschaft müssen die Gläubiger die Leistung immer gemeinsam fordern.
  4. Bei der Gesamtgläubigerschaft ist jeder einzelne Gesamtschuldner berechtigt, die ihm zustehende Teilleistung an sich zu fordern.
  1. § 432 BGB
  2. § 420 2.Alt. BGB
  3. § 428 BGB
  4. § 429 BGB

Dozent des Vortrages Gläubigermehrheit (§ 428 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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