Gesellschafterwechsel (§ 721a BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gesellschafterwechsel (§ 721a BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gesellschafterwechsel § 721a BGB
  • Eintritt in die Gesellschaft
  • Fallbeispiel: C der Automatenretter

Quiz zum Vortrag

  1. § 721a BGB
  2. § 161 HGB
  3. § 125 HGB
  4. § 706 BGB
  1. Zweck von § 721a BGB ist der Gläubigerschutz.
  2. Zweck von § 721a BGB ist der Schutz der Gesellschaft.
  3. Zweck von § 721a BGB ist der Schutz der Gesellschafter.
  4. Zweck von § 721a BGB ist der Schutz der Prokuristen.
  1. Unbeschränkte, persönliche und akzessorische Haftung für alle Gesellschaftsverbindlichkeiten, (§ 105 III HGB i. V. m.) §§ 721f. BGB.
  2. Der Gesellschafter hat einen Herausgabeanspruch gegen die Gesellschaft.
  3. Die Gesellschaft kann vom Gesellschafter nichts verlangen.
  4. Der neue Gesellschafter ist von allen Gesellschaftsverbindlichkeiten befreit.

Dozent des Vortrages Gesellschafterwechsel (§ 721a BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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