Der Vortrag „Die Genehmigungsverfahren (§ 64 LBauO Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Innerhalb des vereinfachten und regulären Baugenehmigungsverfahren ist die Prüfungsreihenfolge gleich und gesetzlich vorgegeben. Wie lautet sie?
Wonach entscheidet sich, ob das vereinfachte oder das reguläre Baugenehmigungsverfahren angewendet wird?
Was kann die Bauaufsichtsbehörde nach herrschender Meinung tun, wenn das vereinfachte Baugenenhmigungsverfahren anzuwenden ist und allein ein Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften vorliegt, die nicht vom Prüfungsumfang des § 63 BauO Bln erfasst sind?
Wodurch unterscheidet sich das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren vom regulären Baugenehmigungsverfahren?
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