Der Vortrag „Archiv - Geistiges Eigentum & Rechte freier Mitarbeiter“ von RAin Susanne Gruber ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Das Recht der Werknutzung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist ein einfaches Nutzungsrecht?
Was ist ein ausschließliches Nutzungsrecht?
Wie kann man Zweitverwertungsrechte übertragen und veräußern?
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... von Rechten an geistigem Eigentum ...
... Senderecht - Einfaches Nutzungsrecht - Ausschließliches Nutzungsrecht - Erstverwertungsrecht ...
... Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchen Verfahren und in welcher Zahl ...
... Einstellen des Werkes ins Netz. Es kommt nicht darauf an, ob das Werk tatsächlich abgerufen wird. Das Werk muss entsprechend digitalisiert und auf einem Server gespeichert ...
... UrhG Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit ...
... Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel der Öffentlichkeit zugänglich zu ...
... Das einfache Nutzungsrecht berechtigt allein hierzu. Die Möglichkeit anderen die Nutzung zu verbieten, vermittelt das einfache Nutzungsrecht nicht. Ausschließliches Nutzungsrecht: Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber ...
... wenn die Nutzung voraussetzt, dass eine andere vorhergegangen ist. Zweitverwertungsrechte sind die Wiedergabe auf Bild- und Tonträger ...
... § 12 BGB –Berufliche und private Nutzung ...
... persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber: Weisungsgebundenheit, örtliche und zeitliche Bindung, Arbeitskontrolle, Eingliederung ...
... Freie Mitarbeiter eher möglich – Grenze: ständige Dienstbereitschaft „arbeitnehmerähnliche Personen“ (§ 12 A TVG ) – Nicht direkt persönlich abhängig, überwiegend für 1 Person ttg. – Beziehen hieraus mehr als die Hälfte ...
... des Urhebers gegenüber dem Arbeitgeber dann zurück, wenn sich dies aus Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses ergibt. ...
... Mitarbeiter gelten Nutzungsrechte des Arbeitgebers (§ 43 UrhG) nicht - Freie Mitarbeiter ...
... Wem stehen die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschaffenen Werke nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu? Achtung! Nach der Rechtsprechung gilt eine zeitlich unbeschränkte Überlassung, wenn nicht arbeitsvertraglich etwas anderes geregelt ist. ...
... die dem Betriebszweck des Arbeitgebers dienen. Die Werke, die dem Betriebszweck des Arbeitgebers nicht dienen, sind somit freie, also nicht pflichtgebundene Werke. Pflichtwerke ...
... Den Arbeitnehmer trifft die Pflicht zur ausschließlichen Nutzungseinräumung. Achtung! Damit ist auch eine Nutzung durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen. Der Umfang der überlassenen Nutzungsrechte ergibt sich regelmäßig aus dem betrieblichen Zweck ...
... Ändert der Arbeitgeber seinen Betriebszweck, benötigt er weitergehende Nutzungsrechte. Diese weiteren Nutzungsrechte sind jedoch in der Regel von der ...
... Arbeitnehmers möglich. Es sei denn, die Weitergabe an Dritte ist dem Betriebszweck immanent, wie etwa ...
... heißt, er darf sich, außer im Falle der genehmigten Nebentätigkeit, nicht geschäftlich betätigen und auch nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten. Urheberpersönlichkeitsrechte werden durch das Arbeitsverhältnis eingeschränkt (§ 43 UrhG grds. ...
... ohne bes. vertragliche Vereinbarung zu. Dienen Werke dem Betriebszweck des AG nicht, ...
... die Übertragung von künftigen Werken ist jedoch die Schriftform einzuhalten (§40 UrhG), so dass es hier einer besonderen vertraglichen Vereinbarung bedarf. Gleiches gilt für die bisher unbekannten Nutzungsarten ...
... gleichen Grundsätze wie beim Urheber als Arbeitnehmer. Bis zu dieser Neuregelung standen den ausübenden Künstlern in Arbeits- und ...
... auf die vertraglich vereinbarte Art nutzen. Sämtliche weiteren Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber. Das heißt, er kann das ...
... entfällt gem. § 31 a, wenn sich die Parteien nach Bekanntwerden der neuen Nutzungsart auf eine Vergütung nach § 32 c I geeinigt haben. Es entfällt auch, wenn die Parteien die Vergütung nach ...
... Nutzungsarten sind gem. § 31 a UrhG zulässig, bedürfen aber der Schriftform. Eine Ausnahme gilt, wenn ...
... solche Teile ausgliederbar, die im Rechtsverkehr eine eigene wirtschaftliche Bedeutung haben (z.B. best. Absatzweg). Nach Erschöpfung kann das Verbreitungsrecht gem. § 17 ...
... nach § 31 V Satz 2 für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob ...
... Kann nicht wider Treu und Glauben verweigert werden. Bei Unternehmensveräußerung kann Nutzungsrecht ohne ...
... die Laufzeit des Vertrages alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährdet. Vertragspartner hat Ausübungspflicht ...
... Verträge für Feste: http://www.djv.de/Mustervertraege-und- ...